Ein Punkt von Tom wäre in meinen Augen doch wert aufgeklärt zu werden.
Macht sich der Händler tstsächlich eines Vergehens schuldig wenn er einen Motor an einen zertifizierten Flieger verkauft und dieser ihn nach geltendem Landesgesetz weitergibt?
Handelt es sich hier überhaupt um ein Vergehen?
Handelt es sich hier nicht um 2 voneinander unabhängig zu betrachtende Vorgaänge?
Kann man einen Händler für Geschehnisse nach einem korrekten Verkauf verantwortlich machen?
Beispiel:
In einem Supermarkt bei uns ist in direkter Nähe ein "Jugendclub" angesiedelt.
Freitag abend tummeln sich da jede Menge Jugendliche und Kinder um Alkohol zu kaufen.
Die Kassiererinnen achten streng darauf, dass niemand unter 16 entspr. Alk durch die Kasse bringt.
Hinter jedem 16-jährigen läuft ein Pulk 13-15-jähriger her. Draussen wird dann die Ware verteilt - für jeden offen sichtbar.
Dennoch kan n man der Kassiererin doch keinen Vorwurf machen. Alles, was ausserhalb der Ladenmauern passiert fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Marktes. Die polizei wäre für das Verteilen zuständig weil es rechtswidrig ist.
Ist das nicht das gleiche wie bei der Motorenfrage?
Mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Weitergabe an einen T2-Inhaber bei uns nicht rechtswidrig ist.
Könnte insofern nicht alles in bester Ordnung sein wenn man nicht alles und jedes in Frage stellt?
Gruß,
Achim
Geändert von Tom am 10. Februar 2007 um 16:54