icepic
SP-Schnüffler
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Zitat: Original geschrieben von mgaertne
Im Falle von - um, wars Icepic? - wurde genau richtig gehandelt und es hat sich schnell erledigt. Wenn man nicht selber handeln kann, dann sucht jemanden der es für Euch tut. Anwälte arbeiten gerne!
....nur nicht umsonst(kostenlos )Für mich stellt sich die Sache nun so dar: Ich bin um einige Einsichten und Erfahrungen reicher, aber um 70 Euro ärmer !!!! (So viel hat mich der Anwalt gekostet -Akteneinsicht-) Und das einfach so, weil ich vor zwei Jahren Chemikalien beim "falschen" Händler gekauft habe. Wer nichts getan hat, braucht auch nichts zu befürchten, dachte ich immer !?! Wurde eines besseren belehrt. ....und ich bin nicht der Einzige... Uli
Die Frage ob man den "neusten" PC hat, beantwortet man sich, wenn man links neben der SPACE-Taste schaut !!!!
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Gelöscht2
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*gelöscht gem. BDSG*
Geändert von CharlyMai am 26. Dezember 2007 um 09:10
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Hansi
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Hallo mgaertne Du machst dir das zu einfach. Für mein Handeln muss ich einstehen. Das gilt generell für jeden. Und du sagst das nicht der Richter und nicht der Ermittlungsbeamte für ihr tun einstehen müssen? Es ist die Obrigkeit, die Schuld hat? Nach dem Motto: "Ich bin nicht schuld! Das ist das System!" Jeder ist nur ein Zahnrädchen und die unbekannten Erfinder des Getriebe sind schuld? Sowas gabs schon mal.
Von uns allen bleibt nur Asche über. Ein Beitrag von Hans-Jürgen Sasse
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Gelöscht2
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Geändert von CharlyMai am 26. Dezember 2007 um 09:11
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Hansi
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Moment mal, da leitet einer eine Untersuchung mit dutzenden von Hausdurchsuchungen, legt ein Internethandel mit Chemikalien lahm, besorgt sich Hausdurchsungsbefehle von einem dutzend Richtern und beschäftigt sich damit bestimmt schon mindestens ein Viertel Jahr, bewegt bestimmt kurzzeitig bis zu eine 3stellige Anzahl von Beamten und hat keine Ahnung um was es geht? Und Du entschuldigst das mit "hat ja Jura studiert".
Ich glaube, das Problem ist, das ist nicht zu entschuldigen. Auch wenn du die Probleme der Beamten sicher richtig darstellst. Es ist an der Zeit, das der Focus und die Polizeipresse eine Gegendarstellung herausgeben.
Was meinst Du, welche Chance ein 16jähriger aus Magdeburg noch hat, wenn er einmal in diesem Schlamassel war? Das ist nicht zu entschuldigen und seine Privatsphäre wurde umsonst zerstört.
Von uns allen bleibt nur Asche über. Ein Beitrag von Hans-Jürgen Sasse
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Gelöscht2
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Geändert von CharlyMai am 26. Dezember 2007 um 09:11
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Stefan Wimmer
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Zitat: Original geschrieben von mgaertne
...Was ich sagen will ist, dass die Ermittlungsbehörden Ihrer Tätigkeit so gut wie sie können nachgehen und dabei immer die Gratwanderung zwischen zuwenig und zuviel machen müssen...
...Lernfähigkeit gehört aber zur Jobausübung auch nicht unbedingt dazu - oder? Jemand mit durchschnittlich entwickeltem Denkvermögen würde doch sonst irgendwann mal ins Grübeln kommen, wenn von ca. 700 Kunden aus einer Kartei bei ca. 200 eine HD durchgeführt wurde und dabei so an die 3 Zufallsfunde gemacht werden. Da kann man ohne Jura-, Mathematik- oder irgend einem anderen Studium doch den "Wirkungsgrad" ausrechnen: Nahe Null. (Statistiker könnten vielleicht nachrechnen, ob "Spontan-HDen" bei einem Teil der Bevölkerung nicht sogar einen höheren "Wirkungsgrad" versprechen...) Ich weiss jetzt nicht, was uns Steuerzahler so eine HD kostet, aber ich halte das - je mehr ich über die Affäre lese - für eine ungeheure Geldverschwendung. Ganz abgesehen von den früher schon angebrachten Bedenken.
Geändert von Stefan Wimmer am 26. Dezember 2005 um 11:20
It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
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Hansi
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Hallo Stefan
Es wird davon ausgegangen, dass 2% der Bevölkerung kriminell veranlagt sind. (Wobei kriminell ein dehnbarer begriff ist). Da bei HD nicht immer alles gefunden wird sind die 3 mit einem unter 4 wahrscheinlich der allgemeine Schnitt.
Ich vermute, dass die Zufallsfunde nicht zu einer Anklage verwendet werden dürfen, da sie Abfallprodukt sind und das ursprüngliche Ziel zur Bekämpfung der Terrorgefahr nicht nachweisbar ist.
Aber es werden in Deutschland so manche Leute recht lang in Untersuchungshaft "gehalten" da hier die Gesetzeslage für den Staatsanwalt etwas zuviel Spielraum läßt.
Von uns allen bleibt nur Asche über. Ein Beitrag von Hans-Jürgen Sasse
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J.Boegel
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Zitat: Original geschrieben von Stefan Wimmer
Zitat: "Wirkungsgrad" ausrechnen: Nahe Null. (Statistiker könnten vielleicht nachrechnen, ob "Spontan-HDen" bei einem Teil der Bevölkerung nicht sogar einen höheren "Wirkungsgrad" versprechen...)
Nein, weil wenn es irgendwo knallt und sich rausstellt das der Verursacher in einem bekannten "Käuferkreis" war wirds eng für den Staatsanwalt. Wenn er aus Spargründen nur Stichprobenartige HD´s durchführen läßt, ok.
Immer noch besser als gar nix.
Gruß Jens
Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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Zitat: Original geschrieben von Hansi
Ich vermute, dass die Zufallsfunde nicht zu einer Anklage verwendet werden dürfen, da sie Abfallprodukt sind und das ursprüngliche Ziel zur Bekämpfung der Terrorgefahr nicht nachweisbar ist.
...hier vermutest Du falsch. 2 der Verfahren aus Zufallsfunden beziehen sich auf auf den Rechnern der "Verdächtigten" gefundene MP3-Files ö.ä.
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