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A10

Epoxy-Meister

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Beitrag 39684 [Alter Beitrag23. November 2003 um 09:35]

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Hallo Oli4


Zitat:
Original geschrieben von Oli4


Dazu würde ich gerne mal Hendriks Meinung hören! Erde an Henni? big grin wink

Grüsse,

Oli4





Hendrik bewegt sich im Forschungs und Lehr-Bereich .
Andreas B.

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Andreas B.

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Beitrag 39711 [Alter Beitrag23. November 2003 um 19:03]

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Hi Oli4,

also ich finde Deine neue Seite wirklich sehr gelungen, eine echte Bereicherung
für die deutsche Modellraketenszene smile !
Weiter so
tinysmile !

Gruß Andreas

Nicht quatschen, machen ;-)!

http://www.megacluster.de
Christian S.

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Christian S.

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Beitrag 39735 [Alter Beitrag24. November 2003 um 00:29]

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Zitat:
Original geschrieben von A10
........die Zeit für solche Ausnahmen soll abgelaufen sein.




... und Ihr Supersportler findet das natürlich prima, oder?

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Tom

Grand Master of Rocketry


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Tom

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Beitrag 39738 [Alter Beitrag24. November 2003 um 06:51]

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Zitat:
Original geschrieben von Christian Schims


... und Ihr Supersportler findet das natürlich prima, oder?




Wenn Du mit "Ihr" und "Supersportler" den A10 meinst , dann liegst Du richtig.
Es gibt aber auch andere Meinungen...

wink
Tom
A10

Epoxy-Meister

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Beitrag 39742 [Alter Beitrag24. November 2003 um 08:01]

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Tom


Zitat:
Original geschrieben von Tom


Wenn Du mit "Ihr" und "Supersportler" den A10 meinst , dann liegst Du richtig.
Es gibt aber auch andere Meinungen...

wink
Tom





Tom das ist aber von dir billig , wie kannst du mir in die Augen schauen.
Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 39745 [Alter Beitrag24. November 2003 um 10:07]

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Zitat:
Original geschrieben von A10


...............Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung.





Guuut, dann will ich mal die derzeitige Situation ein wenig beleuchten.
Obiges Statement von Josef ist im Zusammenhang recht schwierig zu verstehen, da er mal wieder einfach Auszüge von Herbert kopiert hat.

Also, es gibt einen Unterschied zwischen der derzeitigen Situation und der von der BAM in Zukunft gewünschten Situation!


Derzeitig Fakt ist folgendes:

Zuordnung laut SprengG
Raketenmotore die aus einer festen Hülse, dem Treibsatz (explosionsgefährliche/r Stoffe/Stoff) und einer oder mehreren Düsen bestehen.

Behandlung
Raketenmotore gemäß Zuordnung mit einer Treibsatzmasse von ≤ 75 g und der Klassifizierung 1.4 werden behandelt wie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke und bedürfen einer Zulassung nach SprengG.

Raketenmotore gemäß Zuordnung mit einer Treibsatzmasse von ≤ 20 g werden der Klasse PT1 (1. SprengV) zugeordnet. Das Mindestalter für den Erwerb ist 18 Jahre, ein Fachkundenachweis ist nicht erforderlich.
_
Raketenmotore gemäß Zuordnung mit einer Treibsatzmasse von 21 – 75 g werden der Klasse PT2 zugeordnet. Das Mindestalter für den Erwerb ist 21 Jahre, ein Fachkundenachweis ist erforderlich.

Raketenmotore gemäß Zuordnung mit einer Treibsatzmasse von > 75 g werden wie Explosivstoffe bzw. Gegenstände mit Explosivstoff gemäß Richtlinie 93/15 EWG sowie SprengG § 3 Abs. (1) Nr. 1 behandelt und bedürfen einer EG-Baumusterprüfung.




Es gibt keine Ausnahmenehehmigungen für Explosivstoffe. Also sowas wie z.B. den BC-360, der mit 1.3C klassifiziert ist. Dadurch das er aber CE hat und mit 1.3C seine Komformität bewiesen hat, benötigen wire auch keine Ausnahmegenehmigung.
Es gibt lediglich Ausnahmegenehmigungen für "Pyrotechnische (PT) Gegenstände", jedoch nicht für Motoren der Klasse T1 und T2!!!, im Gegensatz zu Josefs ersten Absatz!
Denn wenn ein PT-Gegenstand erst einmal die Einstufunge der BAM in PT1 und PT2 erfahren hat, dann ist er schon zugelassen! Daher unterscheidet die BAM bei den nicht zugelassenen Motoren im Treibstoffgewicht und sagt, <20g wie wie T1, 21<75g wie T2, >75g wie Explosivstoff.

Des weiteren besagt das Sprengstoffgesetz:

Also, wir benötigen die BAM-Ausnahmen für nicht zugelassene Motoren.
Nun benötigen wir für eine besondere Klasse laut SprengG gar keine Ausnahmegenehmigung.
Gehen wir auf eine Brauchtumsveranstaltung, also eine Raketensportveranstaltung, dann kann jeder einzelne nachgewiesene Sportler bis zu 25 Raketenmotoren ohne BAM mit einer Treibstoffmasse <20g einführen, verbringen und fliegen! Aber NUR auf der Veranstaltung! Entweder verfliegt er sie dort oder er muß sie am Abend vernichten!

Nun möchte ich auf die einzelnen Absätze von Josef eingehen:
Zitat:
Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung.



T1- und T2-Motoren benötigen keine Ausnahmegenehmigung mehr! sie sind zugelassen!
Jedoch nicht zugelassene Motoren, die gemäß ihres Treibstoffgewichtes wie T1 oder T2 behandelt werden, siehe oben!
Seit neuestem sieht die BAM das T2-Ende bei 75g Treibstoffmasse, darüber gibt es nur noch die Explosivstoffe, für die wir keine Ausnahmegenehmigung bekommen!

Zitat:
Ausnahmegenehmigung für überschaubare und klar abgrenzungsfähige Veranstaltungen für einen überschaubauen und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis



Das sind die für eine Veranstaltung angemeldeten Personen, die der Veranstalter mindestens eine Woche VOR Beginn der Veranstaltung mit ihren Motoren der BAM melden muß!
Also kein eingeschränkter elitärer Personenkreis in dem Sinne. Alle Menschen sind gleich. Haben sie sich angemeldet, werden sie bei der BAM gemeldet und dürfen dann die Genehmigung nutzen!

Zitat:
Für die Veranstaltungen gilt:
Es müssen Veranstaltungen sein, die klar mit den FAI-Bestimmungen d.h. mit dem Raketenmodellsport in Einklang zu bringen sind. Also nichts mit "High-Power und kiloweise Startgewicht".




Zur Zeit habe ich im SprengG noch nie das Wort FAI gelesen. Aber eher Brauchtumsveranstaltungen, siehe 1. SprengV. Aber die Entwicklungen könnten dahin führen!

Zitat:
Für den Personenkreis gilt:
Anmeldung in der DAeC-Sportleistungsgruppe der Klasse S (Raketensportmodelle), Zahlung des Startgeldes und Teilnahme an den Wettbewerben ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme.



Rein aus rechtlicher Hinsicht, so glaube ich, gibt es diese Einschränkung noch nicht. Aber die Entwicklungen könnten dahin führen! Z.Z. gint es in der 1. SprengV die Brauchtumsveranstaltungen neben den Sportveranstaltungen.
Also Sportler gehe ich auf eine Sportveranstaltung und als Nichtsportler und Förderer von raketenmodelltechnischen Bräuchen gehe ich auf eine Brauchtumsveranstaltung!


Fazit:
Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen für Explosivstoffe, nach neuesten Auffassungen sieht die BAM alles als Explosivstoff an, was mehr als 75g Treibmittel enthält. Damit bleibt für den BC-360 nur die CE-Möglichkeit und Ernst ist fein raus! Die großen ATs haben es in Zukunft schwer!

Ausnahmegenehmigungen werden nur noch gemäß §5 Abs. 3 des SprengG in der letzten Fassung vom 23. 06. 98 eine Ausnahme vom Erfordernis der Zulassung, zum Zwecke der Einfuhr, des Verbringens, des Überlassens an andere und der Verwendung im Rahmen einer Veranstaltung (da steht kein Sport) für Raketenmotoren der Klasse T und deren Anzünder für pyrotechnische Zwecke erteilt.

Und dadurch, das die BAM "Raketenmotoren der Klasse T" schreibt, sind wir derzeit auf 75g beschnitten. Die Zukunft könnte uns hier die 125g bringen!

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

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Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Beitrag 39747 [Alter Beitrag24. November 2003 um 10:35]

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Das war ein klares und unmissverständliches Statement.
Danke Hendrik.
Nebenbei bemerkt, glaube ich, dass mit BC / SP Kombi-Clustern ein den AT vergleichbares Erlebnis herbeizuführen sein sollte. Und ganz ohne wirre Ausnahmeregelungen. big grin
Und wer weiss? Vielleicht kommen die Ats ja doch noch? Jürg???

Gruß,
Achim

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Beitrag 39764 [Alter Beitrag24. November 2003 um 16:07]

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Zitat:
Die großen ATs haben es in Zukunft schwer!



Was den Sport/das Hobby nicht unbedingt attraktiver machen würde ....
Gibt nun einmal verschiedene Geschmäcker!

Aber nun wirds OT. Admin? Neuer Thread?

Gruß Dirk


Oli4

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Beitrag 39775 [Alter Beitrag24. November 2003 um 20:11]

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Ja, Danke Hendrik! Das war wohl eindeutig und ich werde meine Website dahingehend korrigieren.

Damit werden wohl Veranstaltungen wie der SMRT in Deutschland zumindest keine Zukunft haben...frown

Grüsse,

Oli4

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Beitrag 39778 [Alter Beitrag24. November 2003 um 20:40]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4

Damit werden wohl Veranstaltungen wie der SMRT in Deutschland zumindest keine Zukunft haben...frown




Armes DE....


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