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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 39619
[21. November 2003 um 00:17]
Zitat: ...nein, nein, das sind doch alles Werbungskosten It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
A10
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2003 Wohnort: Verein: Beiträge: 252 Status: Offline |
Beitrag 39621
[21. November 2003 um 08:07]
Hallo Rocktry
Aerotech Reloads und Single Use Motoren sind in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung der BAM verwendbar.. Diese Aussage ist so nicht RICHTIG. |
MikeHB
Lounge-Control-Officer
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Beitrag 39623
[21. November 2003 um 08:22]
Hallo Oli.
Bei "Elektronik" zeigst Du den Tiny Timer und den Doppeltimer. Wer sich da nicht auskennt ist evtl. verwirrt. Hast Du den Doppeltimer auch im Angebot? Preis? VG Michael "Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir) |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 39644
[21. November 2003 um 18:29]
Zitat: Netter Einwurf, A10! Wie wäre es denn RICHTIG? Ich korrigiere das dann auch sofort... cheers, Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Dirk
Überflieger Registriert seit: Feb 2002 Wohnort: Woltersdorf (Berlin) Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27 Beiträge: 1886 Status: Offline |
Beitrag 39647
[21. November 2003 um 19:46]
oja! Und ich bestelle dann sofort ...
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A10
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2003 Wohnort: Verein: Beiträge: 252 Status: Offline |
Beitrag 39655
[22. November 2003 um 08:54]
Text für Rocketry ...............Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung. Nochmals die Zusammenfassung: Ausnahmegenehmigung für überschaubare und klar abgrenzungsfähige Veranstaltungen für einen überschaubauen und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis Für die Veranstaltungen gilt: Es müssen Veranstaltungen sein, die klar mit den FAI-Bestimmungen d.h. mit dem Raketenmodellsport in Einklang zu bringen sind. Also nichts mit "High-Power und kiloweise Startgewicht". Für den Personenkreis gilt: Anmeldung in der DAeC-Sportleistungsgruppe der Klasse S (Raketensportmodelle), Zahlung des Startgeldes und Teilnahme an den Wettbewerben ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme. Es gibt aber noch einen weiteren Personenkreis, der zwangsläufig auch mit berücksichtigt werden mußte. - Es sind die sog. Sportzeugen, die im Veranstaltungsablauf mit den Motoren "in Berührung kommen", sei es als Wettbewerbsleiter oder als Zeitnehmer oder sonstige unterstützende Personen z.B. bei der Modellkontrolle. Wer zu diesen Sportzeugen gehört, regeln die Landesluftsportverbande. In der Regel ist aber ein Kurs und eine Prüfung erforderlich. Wer möchte da noch zu Hause bleiben ? von H.G. |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 39661
[22. November 2003 um 13:16]
Zitat: Moin, wie NEU ist denn nun das Verständnis der BAM? Auch wenns hier jetzt in offtopic abgleitet, aber die Diskussion "Sport und/oder Spass" hatten wir hier doch schon in einem anderen Fred...ich glaube das war der EAGLE1, oder? Dazu würde ich gerne mal Hendriks Meinung hören! Erde an Henni? Grüsse, Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 39664
[22. November 2003 um 17:38]
Zitat: ...das kann man so pauschal aber nun auch wieder nicht sagen. DERZEIT sind in D die Aerotechs sicher nur mit Ausnahmegenehmigung verwendbar. Es gibt aber nun eine Reihe verschiedener Ausnahmegenehmigungen: - Zum einen mal die für unsere beim DAeC organisierten Sportler, die aber die oben von A10 für H.G. veröffentlichten Einschränkungen hat. - Dann kann man begrenzt für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen bekommen, die diese Einschränkung nicht haben müssen, dafür eben zeitlich auf die Veranstaltung (plus ggf. Ausweichtermin) begrenzt sind. - Und schließlich kenne ich mindestens 2 Personen, die für die ATs eine Erprobungsgenemigung haben (oder hatten, die ist nämlich auch zeitlich begrenzt), damit darf man die dann - wie eben der Name schon sagt - zu Erprobungszwecken ohne andere Einschränkungen verwenden. Das soll dazu dienen, solche Antriebe mal legal auszutesten, bevor man dann ggf. eine Zulassung beantragt. Für Forschung und Lehre (z.B. ERIG und andere einer Uni angeschlossene Vereinigungen) gelten schon lt. SprengG einige Ausnahmen, die nicht extra beantragt werden müssen. Ich hoffe, nicht weiter zur Verwirrung beigetragen zu haben, Stefan It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
A10
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2003 Wohnort: Verein: Beiträge: 252 Status: Offline |
Beitrag 39677
[23. November 2003 um 07:52]
Hallo Stefan
Zitat: ........die Zeit für solche Ausnahmen soll abgelaufen sein. |
Dirk
Überflieger Registriert seit: Feb 2002 Wohnort: Woltersdorf (Berlin) Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27 Beiträge: 1886 Status: Offline |
Beitrag 39678
[23. November 2003 um 08:03]
Zitat: Na dann wollen wir mal das beste hoffen. Hoch lebe die eintönig... *ahem* Einmotorigkeit |