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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 18145
[29. August 2002 um 17:14]
Zitat: ...die BAM kann gar nicht anders, denn sie steht nicht über den Gesetzen. Diese werden ausschließlich im Innenministerium "gemacht". Von dort wird die BAM dann oft als sachverständige Stelle zu den einzelnen Punkten befragt/gehört. Sie hat also einen gewissen (bestimmt nicht kleinen) Einfluß auf die Gesetzeslage, mehr aber auch nicht. Sie gehört nicht direkt zur Legislative! It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Hendrik
Senior Pyronaut
Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Köln Verein: SOLARIS-RMB e.V., DGLR e.V., Aero Club Rheidt e.V. Beiträge: 2941 Status: Offline |
Beitrag 18146
[29. August 2002 um 17:17]
Richtig,
aber auch die BAM kann nicht eine verabschiedete SprengV nicht übergehen. Und gemäß der SprengV betreiben wir einen Sport! Gemäß der SprengV müßten unsere Motoren pyrotechnische Gegenstände sein! SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Herbert
Epoxy-Meister Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 237 Status: Offline |
Beitrag 18263
[31. August 2002 um 13:52]
Hallo zusammen in dieser Runde,
wir sollten nicht vergessen, dass die BAM gelegentlich hier reinschaut und daher empfehle ich jegliche Polemik gegen die BAM oder gegen andere Behörden zu vermeiden. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Beamte und Angestellte in einer Behörde sehr sauer werden, wenn sie in einem öffentlichen Forum angegriffen werden (bin schließlich selber einer und werde auch manchmal angegriffen). Der Hintergrund ist der, dass sich der Beamte nicht äußern darf - das dürfen nur seine obersten Vorgesetzten und diese machen es in der Regel nicht. Wir können daher nur Briefe schreiben und Gespräche führen, wobei es richtig ist, dass offensichtlich viel Arbeit notwendig werden wird, um die bestehenden Informationslücken bei der BAM und vielleicht beim Bundesinnenministerium zu schließen. Neben ihrer Aufgabe als technische Prüfungsbehörde dient die BAM dem Bundesinnenministerium als beratende Fachbehörde. Diese Konstruktion gibt es bei Behörden sehr oft (ich habe auch einen Fachberater, aber in einem anderen Bereich). Weil aber die BAM bei rechtlichen Fragen, in unserem Falle beim Sprengstoffgesetz, "nur" beratende Stelle ist, kann kein echter Konflikt zwischen der BAM und dem BMI bestehen, allenfalls eine Meinungsverschiedenheit darüber, wie das Gesetz auszulegen ist. Dies gilt nicht nur beim Sprengstoffgesetz und seinen 6 Ausführungsverordnungen sondern auch für die EG-Richtlinie 93/15, wobei die EG-Bestimmungen viel "schwammiger" formuliert sind als deutsche Gesetze. Ich habe einem Mitglied dieser Runde vor drei Tagen schon erklärt, dass die Auslegung von Bestimmungen zu vielen Meinungen führen kann (drei Juristen - fünf Meinungen). Es ist bestimmt keine angenehme Situation für die betreffende Abteilung der BAM und jetzt kommen wir auch noch und wollen "mitreden". Aber wir müssen leider mitreden, weil es um die Zukunft des Raketenmodellsports geht und jede andere Sportart würde sich genauso zur Wehr setzen, wenn es um einschränkende Bestimmungen geht. Es geht diesmal zwar nicht um die Existenz wie vor ziemlich genau 5 Jahren, aber die künftige Einstufung unserer Antriebe ist schon sehr bedeutend. Darum schlage ich vor, gute Argumente, Ideen und Informationen an mich zu leiten. Ich kann sie dann sammeln und für meine bzw. unsere Verhandlungen verwenden. Wichtig ist vor allem, dass wir die gleichen Ziele beim BMI, bei der BAM und bei den anderen Behörden vertreten, wie es in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall war. Viele Grüße Herbert |
Frank Grajetzky
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2002 Wohnort: Lünen/NRW/Deutschland Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 256 Status: Offline |
Beitrag 18270
[31. August 2002 um 16:41]
Hallo alle mit einander
Die ganze Angelegenheit die Raketenmotoren betreffend ist ja nun einmal mit eines der wichtigsten Themen in diesem Hobby. Haben sich die die entscheidungstragenden Personen denn schon einmal die Ausübung des Hobbys bei z.B. einem Flugtag angeschaut? Wenn nicht, wäre es denn nicht eine Möglichkeit die entsprechenden Personen regelmäßig zu solchen Veranstaltungen ein zu laden, damit sie sehen können, daß es auch eine Art Sport und kein kurzzeitig interessantes Nischenhobby ist? Vielleicht wurde dies ja auch schon gemacht, ich weiß es nicht. Gibt es da irgend welche Erfahrungen, wie da die Reaktionen der Entscheidungsträger waren? Das würde mich sehr interessieren. Auch wurden diese Personen, so vermute ich mal, doch sicherlich auf die Mißstände z.B. in den entsprechenden Gesetzen (siehe Bsp. aus Hendriks Antworten) hin gewiesen. Wie denken die darüber? Ich habe diese Fragen jetzt allgemein gehalten, also nicht auf BAM oder BMI direkt bezogen, da mir die dortigen Zusammenhänge und Verpflechtungen noch nicht verständlich sind. Ich würde mich aber freuen, mehr dazu zu erfahren. MfG Frank ] |
Herbert
Epoxy-Meister Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 237 Status: Offline |
Beitrag 18294
[01. September 2002 um 11:34]
Das ist leider meistens das Problem, dass diejenigen, die über die Bedingungen unseres Sports entscheiden, diesen noch nie in Natura erlebt haben.
Nach meiner Kenntnis waren erst zweimal Vertreter des BMI oder der BAM bei Raketenmodellstarts anwesend. Das erstemal war ein Vertreter der BAM im Jahre 1976 in Haid bei einem der ersten von mir durchgeführten T2-Lehrgänge als Beobachter. Das zweitemal war ich zusammen mit Wolfgang Carstens, dem damaligen DAeC-Raketenmodellfachreferent, im Jahr 1981 in Bonn beim BMI, da es der BAM plötzlich eingefallen war, dass Raketenmodelle nicht nicht als 100 Meter aufsteigen dürfen. Hintergrund war die Vorschrift in der 1. SprengV, dass pyrotechnische Gegenstände nicht höher als 100 Meter aufsteigen dürfen. Nach einigem Briefwechsel mit dem BMI wurden wir seinerzeit zum Gespräch nach Bonn eingeladen, wozu Wolfgang Carstens einige Modelle mitbrachte. Bei der Besprechung waren auch zwei Vertreter des Bundesverkehrsministeriums als Fachleute für das Luftrecht dabei. Nach längerer ergebnisloser Debatte (das BMI hatte es eigentlich längst eingesehen, doch die Luftrechtsvertreter hatten immer noch Bedenken), schlug der Sachbearbeiter des BMI vor, man solle sich die Sache doch einmal ansehen und fragte Wolfgang Carstens, ob er sich zutraue, ein Modell im Hof des BMI zu starten. Nach kurzer Ortsbesichtigung machten wir ein Modell mit einem A-Motor flugbereit und starteten. Nach dem Flug waren die Bedenken beider Ministerien schlagartig beseitigt. Uns wurde zugesagt, dass eine entsprechende Ausnahmegenehmigung in die 1. SprengV komme und so geschah es auch bei nächster Gelegenheit. Wahrscheinlich wird wieder einmal so etwas notwendig werden, nachdem überall längst neue Leute sitzen. Noch eine Anregung an die Admins´s: Ich meine, dieses Thema sollte in den Bereich "Gesetze und Paragraphen" verschoben werden. Herbert |