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landspeed
Anzündhilfe Registriert seit: Sep 2007 Wohnort: Verein: Beiträge: 1 Status: Offline |
Beitrag 129442
, Raketendragster
[28. September 2007 um 14:12]
Hallo,
Ich will einen ferngesteuerten raketen-dragster bauen, der jedoch etwas größer als die meisten bäusatze die man im internet kaufen kann. der dragster soll ca. 1,5m-2m lang werden (gfk + cnc mechaniken/fahrwerk) und wird demendsprechend auch etwas gewicht mit sich bringen(1-2kg). bei dieser größe habe ich natürlich auch viel platz für motoren. da ich noch keinerlei ahnung von modellraketen habe hätte ich gerne einen vorschlag für die motorisierung. ich habe etwas rumgesucht und nur den Held 1000 motor gefunden der längeren schub entwickelt, in den vorläufigen entwurf würden min. 9-15 davon rein passen. (ich fahre auf einem knapp 700m langen nicht genutzen absolut sichern stück straße auf einem privatgelände) Bei welcher motorisierung seht ihr schubmäßig die grenze, und darf ich eine außreichende motorisierung überhaut ohne genehmigungen betreiben? da ich keine ahnung habe was mich erwartet bin ich der hoffnung das der dragster um 150-200kmh++ läuft (was auf der straße mit meinem fahrwerk(bei 1,5kg) auch fahrbar wäre) Machbar???? Für gute tipps wäre ich sehr dankbar! mfg |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1187 Status: Offline |
Beitrag 129443
[28. September 2007 um 14:38]
Hi,
motorentechnisch ist das was du da vorhast kein Problem, so lange dein Dragster mitspielst. Da ginge noch deutlich mehr. Für deinen Plan scheint mir der BC-125 Stirnbrenner ideal, damit würdest du bei 2kg die 200km/h wohl knacken können (unter Vernachlässigung von Reibung und Luftwiderstand wären es über 300). Legal darfst du als über 18 jähriger in Deutschland aber maximal einen D7 verwenden, womit du gerade mal auf gut 30km/h kommst. Darüber hinaus (größere Motoren, Bündelung,...) benötigst du eine Erlaubnis nach §27 SprengG oder jemanden der diese hat und den Umgang mit den Motoren für dich erledigt. Ob es noch weitere rechtliche Fallstricke gibt kann ich leider nicht sagen. Bedenke aber bitte dass sich ein hilfsbereiter Erlaubnisinhaber wohl nur dann finden lässt, wenn dein Projekt grundsolide ist. Eine kleine Szene wie diese hier kann sich negative Schlagzeilen nicht wirklich leisten. Gruß Reinhard |
Dany
Der mit dem Dremel tanzt Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Fislisbach, CH Verein: ARGOS, TRA, HGV Beiträge: 1213 Status: Offline |
Beitrag 129444
[28. September 2007 um 14:58]
Seit wann ist ein waagrechter Start eines Modellraketenmotors mit unserem Sicherheitskodex vereinbar ?
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Felix N
Überflieger Registriert seit: Nov 2001 Wohnort: Leimen Verein: Solaris-RMB Beiträge: 1454 Status: Offline |
Beitrag 129446
[28. September 2007 um 15:11]
Hm, Estes scheint das auch nicht zu stören, siehe hier.
Allerdings ist das ein kleinerer Massstab und die Autos fahren quasi auf Schienen... vom Safety Code her ist es jedoch das Gleiche. Gruß Felix Sky´s not the limit! |
Juerg
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2001 Wohnort: 8102 Oberengstringen, CH Verein: ARGOS Beiträge: 951 Status: Offline |
Beitrag 129447
[28. September 2007 um 15:15]
Naja, ganz so einfach ist das nicht, Dany, er baut ja keine Modellrakete!
Aber der Kern der Aussage ist richtig! Es gibt diverse Probleme. Zum einen kann die (gesetzliche) Zulassung der Treibsätze auf die bestimmungsgemässe Verwendung (= Modellrakete) begrenzt sein. (Das ist in vielen Fällen so!) Zum Zweiten wird es sehr schnell sehr gefährlich. Im Gegensatz zu anderen Antrieben lassen sich Raketenmotoren nämlich weder drosseln noch abstellen wenn irgend ein Problem auftaucht. In den USA gab (gibt?) es eine Vereinigung welche sich mit Raketen-Modellautos auseinandergesetzt hat, die NRCA. Irgendwo habe ich auch noch deren Safety-Code, wenn es jemanden interessiert. Aus Sicherheitsgründen liefen deren Autos aber alle entlang eines Kabels (sonst kann das Auto beim ersten Steinchen schnell einmal abheben und unkontrollierbar irgendwo hin fliegen. Alles andere ist sehr heikel. Auf jeden Fall muss der Schub des Antriebes wesentlich unter dem Gewicht des Fahrzeuges liegen. Gruss Jürg Geändert von Juerg am 28. September 2007 um 15:17 |
CharlyMai
Foren-Prediger
Registriert seit: Mär 2005 Wohnort: Fuhrberg Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598 Beiträge: 1977 Status: Offline |
Beitrag 129454
[28. September 2007 um 19:53]
Weiterhin ist das Bündeln (Clustern) von Modellraketenmotoren auch Erlaubnisscheinpflichtig nach
§27SprengG. Egal ob es nun 2* 1/4A, 2 Held1000,10 BC-125 oder 30 AT123-W sind !!! Da es keine zweckgemäße Verwendung der Motore ist (keine Modellrakete) wird sich hier schwer ein §27-Schein Inhaber finden lassen. viele Grüße Pierre Geändert von CharlyMai am 28. September 2007 um 19:54 •"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit. Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse •Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen. SOLARIS-RMB e.V. AGM |
Felix N
Überflieger Registriert seit: Nov 2001 Wohnort: Leimen Verein: Solaris-RMB Beiträge: 1454 Status: Offline |
Beitrag 129461
[29. September 2007 um 01:03]
Ach kommt, nun tut mal net so...
(in den Tiefen des Forums kram...) taddaaa Gruß Felix ok, kein T2, aber irgendwann denkt doch jeder mal daran.... ich hatte auch mal einen, von einem Held 1000 angetriebenen, Catamaran (der dank hohem Wasserwidersand aber auch nur ca 20m zurück gelegt hat...und dann waaaaarten bis er wieder ans Ufer treibt^^) Sky´s not the limit! |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 129466
[29. September 2007 um 13:30]
Zum anderen wird sich bestimmt jemand finden lassen, der einen §27er mit Klasse IV hat. Der darf das und die Pyrotechniker Versicherung deckt da auch das Risiko ab. Die Treibsätze selbst sind übrigens nicht an eine Bestimmung gebunden sondern nur der Scheininhaber!
cheers Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1187 Status: Offline |
Beitrag 129477
[29. September 2007 um 16:52]
Hi,
mir stellt sich hier die Frage ob es irgendeine rechtsverbindliche Definition von Rakete gibt, die besagt dass es sich hierbei auch um einen Flugkörper handeln muss, oder ob allein die Art des Antriebs (Rückstoß, mitgeführter Oxydator,...) dafür ausschlaggebend ist. Die Wikipedia, die natürlich alles andere als rechtsverbindlich ist, spricht auf der deutschen Seite explizit von "Flugkörper", während die Englische auch das viel allgemeinere "vehicle" inkludiert. So lange das nicht erwiesen ist, fällt es wohl auch schwer eine bestimmungswidrige Verwendung nachzuweisen. Ein Modell ist der Dragster ja offensichtlich, daran wirds also nicht scheitern. Abgesehen von dem Gesetz, dem man sich nicht entziehen kann, bin ich kein Freund davon, wenn man Regeln als "in Stein gemeiselt" betrachtet(*), wenn(!) man einen vergleichbaren Sicherheitslevel auch auf anderem Wege erzielen kann. Ein sehr plakatives Beispiel haben wir ja letztes ALRS gesehen. Während der Kodex es einfach verbietet Raketen aus Stromleitungen zu bergen ist genau das dort geschehen - natürlich nachdem die Leitung spannungsfrei geschalten wurde und ein Vertreter des Elektrizitätswerks anwesend war. Trotzdem hat diese Regel, im Allgemeinen, durchaus ihre Berechtigung. Im Gegensatz zu den raketenspezifischen Risiken, d.h. vor allem Treffer durch Raketen(teile), hat die Bergung aus Stromleitungen in den Vereinigten Staaten schon mehrere Todesopfer gefordert. Ähnlich sehe ich das auch beim Dragster. So einer entspricht nicht dem Sicherheitskodex für Modellraketen, aber man kann auch durch flankierende Maßnahmen einen ausreichend hohen Sicherheitslevel erzielen. Jürg hat da schon 2 Beispiele angesprochen. Wenn man in der Lage ist entsprechend große Sicherheitsabstände einzuhalten wäre es vermutlich auch denkbar auf das Kabel zu verzichten und statt dessen mit einer entsprechenden Aerodynamik dafür zu sorgen dass der Dragster nicht zur Cruise Missile werden kann, was bei typischen Dragsterformen wohl der Fall sein dürfte. Eine andere Möglichkeit wäre es durch Gyroskope den Bremsfallschirm auszuwerfen wenn das Fahrzeug eine kritische Drehrate überschreitet. Die notwendigen Sicherheitsabstände beim Verzicht auf ein Kabel wären auf jeden Fall aber relativ groß (>100m?). Will man die angestrebten Geschwindigkeiten mit den verfügbaren Brenndauern erreichen, wird man auch nicht daran vorbeikommen den Dragster mit einem Schub/Gewichtsverhältnis > 1 zu betreiben. Dann ist es natürlich, unabhängig von anderen Maßnahmen, wichtig dass der Motor so eingebaut ist dass er auf allen Achsen einen zusätzlichen Abtrieb erzeugt. Das bedeutet nicht nur dass der Schubvektor "ein wenig nach unten" zeigen muss, zusätzlich muss er auch (hinreichend nahe) durch den Schwerpunkt gehen weil die sonst entstehenden Momente zu einer Achslastverschiebung führen die das Fahrzeug destabilisieren können. Jedenfalls scheint mir das ein herausforderndes und interessantes Projekt zu sein. Wenn es denn realisiert wird würde ich gerne ein paar Fotos davon sehen. Gruß Reinhard (*)Nachtrag: Manchmal, z.B. wenn es um Versicherungen oder Veranstaltungen hat man dazu aber keine Alternative. Geändert von Reinhard am 29. September 2007 um 16:57 |