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CharlyMai
Foren-Prediger
Registriert seit: Mär 2005 Wohnort: Fuhrberg Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598 Beiträge: 1977 Status: Offline |
Beitrag 6998929
, Veröffentlichung von Fotos
[08. April 2009 um 13:20]
Hallo liebe Raketeure und Flugtag Teilnehmer...
Da ich nun als offizieller Pressesprecher von Solaris-RMB e.V. (Solaris) mich auch um Beiträge, Ankündigungen, News etc. kümmere habe ich hier mal eine generelle Frage. Es gibt von diversen Flugtagen viele schöne Fotos, die auch zur Ankündigung in Zeitschriften, als Beitragsbegleitung etc. verwendet werden können. Mein aktuelles Problem ist der Solaris Jugendpreis, wobei ich nun ein Foto ausgesucht habe auf dem drei Personen zu sehen sind. Mir ist bekannt, dass eine Veröffentlichung des Fotos natürlich nur mit der Einverständniserklärung des Fotografen (wenn ich es nicht selber war) möglich ist. Diese Erlaubnis liegt mir nun vor (und ich würde sie jedesmal neu anfragen). Was ist jedoch mit den Personen auf den Bildern? Ich habe nun vorsichtshalber die drei Personen auch angeschrieben und um Erlaubnis gebeten. Aber wie ist das "generell" auf einer Veranstaltung? Kann mir da jemand Tipps geben? Ich möchte nicht in eine Copyrightsverletzung oder ggf. Schadenersatzklagen hineingeraten... So etwas könnte dem Verein dann doch einiges abverlangen... vielen Dank CharlyMai aka. Pierre Mai --Pressesprecher Solaris-RMB e.V.-- Geändert von CharlyMai am 08. April 2009 um 13:21 •"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit. Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse •Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen. SOLARIS-RMB e.V. AGM |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 6998932
[08. April 2009 um 15:28]
Hi,
schwierige Sache. Ich würde ja sagen, das du einen Stappel Abtrittserklärungen mit nimmst und jeden unterschreiben läst. Nur bei hunderten von Fotos mit dutzenden Personen wird das schwierig. Solange du die kennst und nachträglich fragen kannst ist das relativ einfach nachträglich zu lösen. Aber, auch die Profis fragen nicht immer. So wurde ich z.B. schon diverse male gefilmt oder für Zeitungen interviewt und niemals wurde mir so eine Erklärung zur Unterschrift gereicht. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
morning
Raketenbauer Registriert seit: Feb 2003 Wohnort: Tawern Verein: AGM, TRA#12037 Beiträge: 180 Status: Offline |
Beitrag 6998935
[08. April 2009 um 17:53]
Servus!
Geregelt ist das im §23 KunstUrhG der da lautet: § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Für unsre Flugtage gilt wohl Punkt 3, wobei man unterscheiden muß ob jemand im Pulk steht oder gezielt abgelichtet wird. Also bei Portraits immer fragen, wenn jemand halt gerade im Bild gestanden hat ist's auch so OK... Grüße, Morning |