Thomas
Raketenbauer
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Kann mir einer Literatur zu den Bestimmungen des SprengG und der SprengV und sonstigen Vorschriften die Anzuwenden sind empfehlen, durch die Gesetzestexte alleine blick ich nämlich nicht mehr durch.
Jetzt werden einige sicher sagen ich bin bescheuert, aber ich find den rechtlichen Aspekt auch intressant.
Angefangen hat das eingentlich mit der Diskussion über Zünder für den Microhybrid, da mir bis jetzt keiner sagen konnte, ob z.B. der Blackhead Zünder von Caveman nun T1, T2 oder Klasse IV ist, oder gar keine Zulassug braucht.
Ich hab dann angefangen das SprengG und die SPrengV zu lesen, aber das bringt mich auch nicht gerade weiter.
Ich hab ne Unibibliothek zur Verfügung, ich wüsste nur gerne wonach ich suchen muss, am besten irgendwas, was man auch als nicht Jurist verstehen kann.
So hab ich z.B. in dem BAM -Listen einen E5-6 Motor gefunden der eine Zulassung als T1 hat. BAM-PT1-0151 Wieso darf man diesen Motor z.B. trotzdem nicht verwenden, übersteigt der die Treibstoffmenge, oder ist das ein Luftrechtlicher Aspekt, oder liegt das an der bestimmungsgemäßen Verwendung?
Versteht das bitte nicht falsch, ich suche keinen Weg die T2 Beschränkung zu umgehen, ich versuche lediglich das Thema zu verstehen.
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Tom
Grand Master of Rocketry
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Zitat: Original geschrieben von Thomas
So hab ich z.B. in dem BAM -Listen einen E5-6 Motor gefunden der eine Zulassung als T1 hat. BAM-PT1-0151
Hallo Thomas, den Motor gab es mal und verwenden kann man ihn immer noch, vorrausgesetzt man hat noch einen davon. Die Firma FSI gibt es schlicht nicht mehr ... Gruss Tom.
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Neil
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Hi,
ich habe mal in einer Buchhandlung nachgefragt. Dort hat man mir dann das Waffengesetz als Taschenbuch empfohlen. Da ist ein doch großes Kapitel über das Sprengstoffgesetz drin. Da wird auch der BAM Fallhammer erklärt und so. Leider ist wie so immer der Text schwer zu lesen. Es ist dann doch besser die Lektüre einer T2 Lehrganges zu lesen.
Gruß
Neil
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Stefan Wimmer
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Hallo Thomas, zu Deiner konkreten Frage: Du darfst dem Motor nur dann heute noch verwenden, wenn er über den von der BAM aufgeführten Importeur eingeführt wurde. Da es die Firma schon lange nicht mehr gibt, dürfte das ziemlich aussichtslos sein. Zur allgemeinen Frage kann ich leider nichts beisteueren, mir haben die Gesetztestexte immer genügt (vollauf! ). Interessant ist allerdings oft auch die "Kommentierung" in den SprengVWV...
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