Rainer
Grand Master of Rocketry
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@ Jochen aus gegebenem Anlass ( ) hatte ich bei Rolf angefragt und von ihm genau _die_ Aussage per email bekommen, die ich oben sinngemäß wiedergegeben habe. Rolf kümmert sich drum, April 2004 lässt grüßen Rainer
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Heiko
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Hallo,
soweit ich Battle_MC verstanden habe, will er die elektrischen Zünder an die Zündschnüre der Raketen anbringen, so dass er die Zündschnüre der Raketen elektrisch parallel zünden kann. In wie weit verändere ich denn damit den pyrotechnischen Gegenstand? Meiner Meinung nach eigentlich nicht, denn ich entferne ja nicht die Zündschnur und ersetze sie durch den elektrischen Zünder. In wie weit darf ich denn dann auch statt richtige elektrische Zünder einfach Konstantatdraht um die Enden der Zündschnüre wickeln und die dann so Zünden?
MFG Heiko
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Rocketchef
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Och man das wird ja genauso ne Diskussion wie bei feuerwerk.net ! Es ist einfach verboten, weil du den Gegendstand veränderst indem du einen Zünder "dranbastelst"
cu Rocketchef
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Rainer
Grand Master of Rocketry
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Uuuups,
mein Beitrag da oben auf dieser Seitze sollte eigentlich unter "Silvester- Feuerwerk" stehen, als Anmerkung zu Rolf´s Bild, wo die junge Dame im blauen Mantel die Bombenbatteri mit den verbundenen Zündschnüren begutachtet.
Nun denn...
VG Rainer
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Heiko
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Hallo Rocketchef, Zitat: Es ist einfach verboten, weil du den Gegendstand veränderst indem du einen Zünder "dranbastelst"
Und was ist, wenn ich den elektrischen Zünder einfach neben der Zündschnur anbringe, aber nicht direkt mit dem pyrotechnischen Gegenstand verbinde? Also sowas wie ein ferngesteuertes Feuerzeug oder Streichholz. MFG Heiko
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Rocketchef
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Das müsste erlaubt sein ... ist aber Unsinn da dann nichts gezündet wird
cu Rocketchef
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Rocketchef
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Zitat: Original geschrieben von Rainer Die abgebildeten Lunten sind nur mit T2 Schein im Spezialhandel erhältlich und nur vom Inhaber eines T2 Schein- zu zünden, oder eben von einem ausgebildeten Pyrotechniker. Warum, weshalb, weswegen = es ist so. (Weiß ich von Rolf ) VG Rainer
Die Stoppinen bekommt man doch nicht mit einem T2-Schein ? Die hat zwar ne Bam-Zulassung, aber da sie nicht der Klasse 1.4 zugeordnet ist eine Lagerung und Beförderung nach der Kleinmengenregelung nicht möglich.
cu Rocketchef
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Heiko
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Hallo Rocketchef, Zitat: Das müsste erlaubt sein ... ist aber Unsinn da dann nichts gezündet wird
Schön, wenns erlaubt ist, jetzt kommt es nur noch auf den elektrischen Zünder an, der auch ohne Kontakt die Zündschnur in Brand setzen muss, wenn es funktionieren soll. Wäre ein solcher Zünder dann evt. auch nur noch mit entsprechender Erlaubniss zu betreiben? Mir schwebt da sowas vor, dass aus dem Zünder eine kleine Stichflamme austritt, die dann den Raum zur Zündschnur der Rakete überwindet und diese entzündet. MFG Heiko
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Achim
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Zitat: Original geschrieben von Heiko Hallo Rocketchef,
Schön, wenns erlaubt ist, jetzt kommt es nur noch auf den elektrischen Zünder an, der auch ohne Kontakt die Zündschnur in Brand setzen muss, wenn es funktionieren soll. Wäre ein solcher Zünder dann evt. auch nur noch mit entsprechender Erlaubniss zu betreiben? Mir schwebt da sowas vor, dass aus dem Zünder eine kleine Stichflamme austritt, die dann den Raum zur Zündschnur der Rakete überwindet und diese entzündet.
MFG Heiko
Du kannst doch einen SN0 nehmen. Die sind nicht erlaubnispflichtig. Ausserdem zündet ein Drahtzünder die Zündschnur auch zuverlässig, wenn du ihn grade so in Kontakt bringst. Damit wird definitiv nichts am Gegenstand verändert. Zündschnüre uns Stoppinen kann man sehr wohl als "Zündhilfe" beantragen und bekommt es auch eingetragen. Ebenso wie Pyrowatte, NC-Pulver, SP usw.. Gruß, Achim
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morning
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Wo's ja bald wieder soweit ist: hier noch 'ne Art auf die man seine Raketen bitte NICHT starten lässt... *autsch* Folgende Datei wurde angehängt:
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