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Speckknoedel
Wasserratte Registriert seit: Mai 2004 Wohnort: Ein Pupsdorf nahe Straßburg Verein: Beiträge: 589 Status: Offline |
Beitrag 63640
[15. Dezember 2004 um 20:52]
Wurde die Kosmos WaRa nicht aus dem Programm genommen, da sie zu gefährlich war? Explosionsgefahr und so. Oder ist sie inzwischen überarbeitet worden und wieder erhältlich?
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. |
Speckknoedel
Wasserratte Registriert seit: Mai 2004 Wohnort: Ein Pupsdorf nahe Straßburg Verein: Beiträge: 589 Status: Offline |
Beitrag 63642
[15. Dezember 2004 um 20:56]
Hab mal ein bissel auf der Kosmosseite rumgestöbert und folgendes gefunden:
Rückruf für die "Wasser-Luft-Rakete" Beim Kosmos-Experimentierkasten "Wasser-Luft-Rakete"“ (Art.-Nr. 626419) ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass die Druckflasche beim Aufpumpen reißt. Kosmos möchte im Interesse seiner Kunden sicher stellen, dass die Rakete nicht verkauft und nicht benutzt wird, solange nicht definitiv eine Gefahr bei ordnungsgemäßer Bedienung ausgeschlossen werden kann. Kosmos hat sich deshalb entschlossen, sofort zu handeln. Alle Kunden werden dringend gebeten, den Experimentierkasten in der jetzigen Form nicht mehr zu nutzen. Von Kundenseite ist dem Kosmos Verlag berichtet worden, dass bei unserem Experimentierkasten "Kosmos Wasser-Luft-Rakete" die Druckflasche beim Aufpumpen gerissen sei. Aus vielen Rückmeldungen wissen wir, wie sehr unsere Kunden der traditionsreichen, bewährten Qualität von Kosmos-Experimentierkästen vertrauen. Diesem Vertrauen fühlen wir uns verpflichtet und legen höchsten Wert auf permanente Qualitätssicherung und -kontrollen. Deshalb nehmen wir den Vorgang sehr ernst, auch wenn eingehende Untersuchungen noch nicht durchgeführt werden konnten. Die Rakete war eingehend geprüft worden und hatte vom TÜV Rheinland das Prädikat "Geprüfte Sicherheit" erhalten. Gleichwohl möchten wir im Interesse unserer Kunden sicherstellen, dass die Rakete nicht verkauft und nicht benutzt wird, solange wir nicht definitiv eine Gefahr bei ordnungsgemäßer Bedienung ausschließen können. Weitere Infos unter: Kosmos-Hotline für Verbraucherfragen: 0711-2191-343 oder experimentierkaesten@kosmos.de Achim Gralke, Leiter der Entwicklungsabteilung Allerdings hab ich auch das gefunden: Titel/Artikel: Rakete Unverb. Preisempf.: 12,95 Euro Art.-Nr.: 655211 3 – 2 – 1 – Start: Bis zu zwölf Meter hoch fliegt diese kleine Rakete – angetrieben nur von Wasser und Luft. Ist sie wieder gelandet, kann man die Rakete innerhalb kürzester Zeit erneut startfertig machen. Ein witziges Spielzeug, das zukünftigen Raketeningenieuren und Weltraumfahrern viel Freude machen wird. Der Kosmos-Verlag macht darauf aufmerksam, dass der Artikel "Xplorer"-Wasser-Luft-Rakete (Art.-Nr. 655211) ab sofort nicht mehr wie bisher als Spielzeug für Kinder ab 8 Jahren freigegeben ist. Die Rakete gehört gemäß einer revidierten Einschätzung des TÜV wegen ihrer zu hohen Antrittsgeschwindigkeit nicht in die Hände von unbeaufsichtigten Kindern unter 14 Jahren. Kosmos leistet gegen Rücksendung des Artikels Ersatz. Info über die Hotline 07 11 - 21 91 343 oder über mailto:rakete@kosmos.de. Reihe: x-plorer Inhalt: Illustrierte Anleitung, kleine Wasser-/ Luft-Rakete, Luftpumpe mit Abschussvorrichtung Anleitung: Illustrierte Anleitung Alter: ab 14 Jahren MfG ein relativ ratloser Andi Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. |
stroems
Muffenschrumpf-Azubi Registriert seit: Mär 2004 Wohnort: Erlangen Verein: Beiträge: 70 Status: Offline |
Beitrag 68308
[12. Februar 2005 um 22:47]
habe gerade etwas gegoogelt: (speziell wegen WaRa's)
zur Druckbehälterverordnung http://www.sidiblume.de/info-rom/anl_gsi/druckbehv.htm ich habe mal etwas überflogen und siehe da: § 2 Ausschluß der Anwendung ...1-12... 13. Druckbehälter, die in Raketen eingebaut sind -- gilt wohl hauptsächlich für Hybrid-Smoker, könnte aber ein Knackpunkt für Wasserraketen sein (zumindest Druckbehältertechnisch). Frage ist nur: welches Gesetz ist denn nun wichtig? (tolle Gesetzgebung, wenn man eine Rechtsabteilung braucht, um zu wissen, was man mit seiner Freizeit anfängt) zu den 20Gramm: Man kann sich eine Gasflasche mit 200 bar kaufen (auch brennbare Gase wie Acetylen!), eine Wara fällt daher wohl nicht unter die Sprengstoffverordnung (Druckbehälter siehe oben). Man darf die Flasche nur nicht "starten", was ja Sinn macht. relativ klar ist, dass man je nach Ort ab einer bestmmten Flughöhe eine Genehmigung braucht... Nach einiger Überlegung, mein Fazit: Für WaRa's gibt es kein Gesetz und die Ansprechpartner in den Behörden wollen ihr Unwissen nicht offenlegen. Daher gibt es vermutlich keine Möglichkeit für uns zu erfahren, wie/ob wir unser Hobby auf legale Säulen (v.a. Versicherung!) stellen können. Pioniere leben eben gefährlich Wenn sich nicht mal die Leute von der Luftfahrbehörde auskennen, was erwarten die dann von uns? Die beschäftigen sich den ganzen Tag mit so Zeug und sollten wenigstens wissen, wen sie fragen müssen oder wo sie die Information nachlesen können. Falls jemand eine klare (endgültige?) Antwort zwecks WaRa's hat, gebt mir bitte bitte Bescheid: stefan@stroems.de Grüße an alle, Ströms |
Scorpion_XIII
Poseidon Registriert seit: Jun 2005 Wohnort: Verein: Beiträge: 1154 Status: Offline |
Beitrag 99488
[26. April 2006 um 16:24]
Wenn ich dieses heikle Thema mal wieder etwas aufgreifen darf, wie sieht es denn mit Versicherungen aus?
Die rechtliche Frage ist bis jetzt ja noch nicht geklärt, und wird es wohl auch nicht. Aber gibt es denn Versicherungen dafür? Bei normalen Modellraketen ist das ja standard. Oder gibts sowas nicht, solang keine rechtliche Klarheit besteht? Es ist klar, dass man immer alles versucht um höchste Sicherheit zu gewährleisten. Aber es kann immer zu einer Situation kommen, die man nicht vorher absichern konnte. Genau da wäre mir eine Versicherung ganz lieb. Grüße Scorpion_XIII t(h)rust in GARDENA |
Andreas B.
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Freistaat Sachsen Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711 Beiträge: 5239 Status: Offline |
Beitrag 99489
[26. April 2006 um 16:49]
Hi Scorpion, falls Du zum RJD kommen solltest kannst Du da eine befristete 3-tages Halterhaftpflichtversicherung für 8,50 Euro vor Ort abschließeb damit sind alle Deine Modelle bis 25 Kg versichert ! VG Andreas |
apflstrudl
Wasserträger Registriert seit: Mai 2006 Wohnort: Mühldorf am Inn Verein: Beiträge: 33 Status: Offline |
Beitrag 100516
[21. Mai 2006 um 14:24]
Ich starte noch nicht lange "professionelle" Waras, aber hab schon mal über die rechtliche Lage nachgedacht und hier auch gelesen. Man sollte mal die Betreiber von Wettbewerben fragen, wie das rechtlich ist, die sollten doch wissen wie das geregelt ist, oder nicht?
Nochwas: Man kann ja Waras auch mit Mehl fliegen, wie ich das hier so gelesen hab. Zählt das dann zu Feststoffraketen? Dremelfreak |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 100517
[21. Mai 2006 um 14:31]
Jein. Es fällt aber mit Sicherheit nicht unters SprengG.
Oliver |
Scorpion_XIII
Poseidon Registriert seit: Jun 2005 Wohnort: Verein: Beiträge: 1154 Status: Offline |
Beitrag 100518
[21. Mai 2006 um 14:40]
Hallo,
so lange bin ich auch noch nicht dabei, aber eine einheitliche Regelung gibt es auf Grund der unklaren Gesetzeslage nicht. Soll heißen, eine Wasserraketenversicherung gibts nicht. Auf kleineren privaten Flugtagen mit Wasserraketen heißt es aufpassen und hoffen, dass nichts passiert. Bei größeren Flugtagen (->RJD) werden dann spezielle Versicherungen nur für diesen Tag angeboten. Wenn du also startest, immer aufpassen dass keiner zu nahe dran ist, denn falls etwas passiert könnte es Probleme geben Meines Wissens ist aber noch nichts passiert, und wenn man gewisse Sicherheitsstandards einhält wird auch weiterhin nichts ernstes passieren. Also Augen auf und viel Spaß Gruß Scorpion_XIII t(h)rust in GARDENA |
Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 100519
[21. Mai 2006 um 15:23]
Jede Modellflughaftplicht sollte aber auch für Wasserraketen gelten.
Oliver |
Gelöscht2
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2005 Wohnort: Verein: Beiträge: 213 Status: Offline |
Beitrag 100520
, Gesetzeslage
[21. Mai 2006 um 17:45]
*gelöscht gem. BDSG*
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