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Christian S.
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Köln Verein: Solaris-RMB / TRA #11159 L1 Beiträge: 1023 Status: Offline |
Beitrag 107011
[02. November 2006 um 13:46]
Zitat: Auch das ist letztlich nicht ganz so einfach: Denn zum einen gibt es Ausnahmegenehmigungen für Wettbewerbe und Flugtage, zum zweiten die Erprobung nicht zugelassener Motoren mit entsprechender behördlicher Erlaubnis. Zurück zum Eintrag: Ernst Maurer legt sehr viel Wert darauf, dass BC-125-Reloads im T2-Schein eingetragen werden. Er hat da reichlich Erfahrung und glaube daher, die Information, dass zugelassene Motoren keine Eintragung benötigen, kann so nicht stimmen. Was soll man denn dann eintragen? Nicht zugelassene Motoren, die man gar nicht haben darf? Das wäre so, als ob in die Waffenbesitzkarte nur noch Automatik- und Kriegswaffen eingetragen würden. Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 107015
[02. November 2006 um 14:26]
BC-125-Reload ist der Treibsatz des BC-125. Es ist also richtig, daß Ernst ihn nicht ohne Eintragung im Schein abgibt.
Man könnte den BC-125 als Motor mit Ladung verstehen und ihn einfach nur BC-125 nennen. Dann muß er eingetragen werden. Wenn es nur das Gehäuse ist, dann nicht. Es steht aber jedem frei, ihn dennoch im T2 einzutragen. ( Wenn du nicht zugelassene Motoren erproben willst, dann brauchst du etwas anderes als den nomalen T2 ). Geändert von Brzelinski am 02. November 2006 um 14:48 |
Christian S.
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Köln Verein: Solaris-RMB / TRA #11159 L1 Beiträge: 1023 Status: Offline |
Beitrag 107023
[02. November 2006 um 15:09]
Das Gehäuse des BC-125 ist zunächst mal nicht anderes als die Sammlung einiger mehr oder minder aufwändig bearbeiteter Teile aus Aluminium, Graphit und Kunststoff. So etwas unterliegt selbst in Deutschland nicht der Genehmigungspflicht. Sogar meiner 10-jährigen Tochter dürfte Ernst das Casing verkaufen, ebenso wie sie Casings nicht zugelassener Motoren wie AT, Cesaroni oder was auch immer besitzen darf.
Ein Casing wird erst dann zum genehmigungspflichtigen Raketenmotor, wenn ich es mit einem Treibsatz belade, der unter das Sprengstoffrecht fällt. Und hier müssen dann sowohl Treibsatz als auch Gehäuse zur gemeinsamen Verwendung zugelassen sein. Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... |
AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 107027
[02. November 2006 um 15:45]
Hi,
Zitat: So hatte ich das auch gemeint. Ich denke, es ist auch besser, ein Casing o.ä. nicht in den Schein einzutragen und stattdessen nur diejenigen Dnge, die tatsächlich Treibstoff, Pulver, etc. enthalten. Ansonsten verwirrt das nämlich nur und führt evtl. nur zu unnötigen Rückfragen. Ich wurde übrigens schon von Amts wegen gefragt wo und wie wir das "Wiederbeladen" der Motoren durchführen. Ich wunderte mich erst über die Frage, dann fiel mir ein, daß ja die Sportschützen ihre Munition wiederbeladen (und nur in diesem Zusammenhang brauchen die einen 27er Schein, für ihre Munition gibt's eine Munitionsbestitzkarte oder so ähnlich). Und deren Wiederbeladen ist wohl auch kompliziert und man muß genau wissen, was man da tut. Deswegen gibt's dann auch eigene Kurse dafür. Und weil (mal wieder) der Gesetzgeber unsere Verhältnisse nicht so genau kennt, hat der das Wort "Wiederbeladen" gehört und verlangt deswegen auch von uns einen eigenen Kurs dafür mitzumachen. Nur um dann einen BC-Motor ein paarmal auseinander und wieder zusammenzuschrauben. Da würde eine gute Zeichnung sicher auch reichen. Aber so ist das halt mit der Bürokratie. Daher ist's wohl besser, wenn wir den Ball möglichst flach halten, denn "Wer viel fragt, kriegt viel antwort" Cu. Alexander |
Rocketboy25
SP-Schnüffler Registriert seit: Jul 2002 Wohnort: Dinslaken Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM Beiträge: 606 Status: Offline |
Beitrag 107040
[02. November 2006 um 18:00]
Ist ganz einfach:
T2 Motor = pyrotechnischer Gegenstand= nicht eintragungspflichtig BC Motor od. Motor über 75 g Treibmasse = Explosivstoff = Eintragungspflichtig Wenn z.B. ein Pyrotechniker jede Kugelbombe eintragen müsste , wär der Schein ja sonst auch schnell voll. Gruß Jochen Abstürzende Einbauten:#43251 |
Neil
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Beitrag 107045
[02. November 2006 um 18:24]
Hi,
Zitat: Das trifft aber dann auf den zusammengebauten Zustand zu. Da du aber aus anderen Gründen den Motor zerlegt lagerst und transportierst, sollte nur Diskussionsbedarf existieren wenn du auf dem Weg zur Rampe nach dem prepapen kontrolliert wirst. Zitat: Also mein Kurs hat das Widerladen inbegriffen gehabt und der nachfolgende auch. Ernst kennt das Problem und bietet deswegen dein Widerladerkurs an. Ich glaube auch das du den nachlegen kannst. Mußt du mal direkt mit ihm sprechen. Es wird mit einem Motor gelehrt und getestet und das gilt dann nachher für alle anderen Motoren auch. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Tom
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 107097
[03. November 2006 um 07:25]
Zitat: Hallo Jochen, ich habe nochmal gesucht wo diese 75 g Grenze festgeschrieben ist und habe leider nichts gefunden. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen ? Wir hatten das Thema auch in Stuttgart während der Messe angesprochen, doch keiner wußte den Ursprung der 75g bzw. wo dies nachzuschlagen ist. Grüße Tom |
Turambar
SP-Schnüffler
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Beitrag 107130
[03. November 2006 um 18:50]
wobei ich mich gerade was anderes frage...
Wie siehts denn eigentlich mit Österreichern und T2-Zeug aus? Bei uns gibts keinen T2-Schein also müsste die abgabe nach dem SprengG für Österreich doch anders aussehen: Zitat: Was also bedeutet: Ein T2-Inhaber darf mit seinem T2 schein in Österreich eigentlich trotzdem nichts lagern, was über die Klasse 2 hinausgeht, es sei denn er hat eine Erlaubnis. Zu dieser Bewilligung steht leider nur: Zitat: Quelle: http://www.oearv.at/wf-Dateien/wf2002-Dateien/pyrotechnik.html Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: Die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. - Wernher Freiherr von Braun http://are.modellraketen.at MfG Stefan |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 107133
[03. November 2006 um 18:57]
Zitat: Hi Tom, tja, es gibt sie auch offiziell nicht. Das ist eine Freigrenze, die von der BAM aus der SprengV 1 §50 Absatz 1.3.3. übernommen wurde (siehe unten). Im Rahmen der europäischen Harmonisierung der sprengstoffrechtlichen Regelungen wurde das so festgelegt, um uns doch noch die Ausnahmen bis immerhin G-Motoren zu ermöglichen. Weil: Alles was über 75g ist, ist Explosivstoff und dafür gibt es keine Ausnahmebewilligung...irgendwo gabs doch die Diskussion schonmal im Forum...hab jetzt leider nicht den passenden Fred gefunden. Hier ist die Gesetzesstelle: Zitat: Nachdem der Zoll meine Bausätze schon bei der Einfuhr als pyrotechnische Gegenstände klassifizieren wollte, weißt Du wo der Bartel den Most holt oder? ABER dieses Konstrukt mit dem Monsternamen: "Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das in Verkehr bringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke" hat noch einen sehr schönen §, der da lautet: "Kapitel II - Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Explosivstoffe - Artikel 2- (1) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Explosivstoffen, die unter diese Richtlinie fallen und deren Anforderungen erfüllen, nicht untersagen, einschränken oder behindern." Ist doch nett oder? CE zertifiziert und gut! (Naja, ganz so einfach ist es nicht, aber 2007 soll es ja nicht mehr weit her sein mit der BAM...) cheers Oli4 Geändert von Oli4 am 03. November 2006 um 19:26 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Neil
99.9% harmless nerd
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Beitrag 107136
[03. November 2006 um 19:13]
Zitat: Ja an sowas kann ich mich erinnern. Einmal irgendwo hier und irgendwo auf der Wiese oder bei einer Schale Gerstensaft. Bis jetzt hat das doch immer sehr gut geklappt mit den 75g, warum also in Frage stellen. Darüber hinaus darf man dann ja noch mehrere 75g Clustern. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |