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Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 66663
[21. Januar 2005 um 17:06]
Hi,
das Problem ist das die das nicht kennen mit den Raketen. Die kennen nur Böllerschützen. Da es davon reichlich gibt, muss es auch das Amt dafür geben. Fragt doch mal ganz einfach bei einem Schützenverein. Der Schein ist genau das gleiche wie wir auch haben, nur eben mit den ganzen Einscränkungen für Raketen. Bei mir was es wie folgt. 1. Vor Jahren bei der StAfA gefragt. Damals war der noch zuständig. 2. Vor dem Lehrgang wieder angerufen. Der jetzt nicht mehr, dafür aber das Ortdnungsamt. 3. Das Amt gefragt, die wußten aber das die das nicht machen müssen. Der Hinweis das die StAfA mich hier hin geschickt hat, hat die dazu bewogen dort anzurufen. Da kam dann raus das es das Kreisorgnungsamt war. Dort die Abteilung für Jagd und Fischereiangelegenheiten. 4. Da angerufen und das bekommen was ich wollte. Die beantragen auch das polizeiliche Führungszeugnis. Also, schaut mal auf der Seite im Internet von eurem Kreis und sucht dort nach Ordungsamt. Da werdet ihr eine Nummer finden. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 66726
[22. Januar 2005 um 15:04]
Zitat: Achtung! Nicht durcheinanderkommen: Ein pol. Führungszeugnis reicht nicht für die Erlaubnis nach §27 SprengG. Hierfür braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. In eben diesem §34 steht: "(2) Die Zuverlässigkeit ist durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen" Wenn Du also weißt, welche Behörde Dir letztendlich den Schein ausstellt, weißt Du auch, wo Du die Unbedenklichkeit herbekommst (auch wenn die es selber (noch) nicht wissen sollten ). Zur Not mußt Du sie halt mal freundlich veranlassen, die Gesetze, die Sie vertreten, selber durchzulesen... It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 66752
[22. Januar 2005 um 19:24]
Hi,
was ich sagen wollte, die Behörde weiß was sie machen soll, weil die das relativ häufig für Jäger oder Sportschützen machen. Die brauchen die gleiche Unbedenklichkeit wie wir auch. Daher mein Tipp, nicht mit den Paragraphen zu wedeln sondern als Beispiel die Schützen angeben. Dann erinnert sich evtl. einer daran. Zur Not haben die aber auch Telefonbuch ihrer Behörde wo drin steht wer was macht. Falls die dann nicht wissen was Sache ist, kann man vielleicht einen Bearbeiter der sowas schon mal gemacht hat hinzu ziehen. Den aber vorher fragen ob das okay ist. So hat sich meiner mit dem vom Hendrik telefonisch mit dem Thema auseinander gesetzt. Für die Unbedenklichkeit sollte das kein Problem sein. Ihr werdet sowieso das Formular für die Schützen bekommen zum ausfüllen. Später nach dem Lehrgang kann dann der, der euch die Prüfung abgenommen hat als Ansprechpartner zur Seite stehen. Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
FabianH
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Okt 2003 Wohnort: Gevelsberg Verein: Ramog, Solaris-RMB, FAR Beiträge: 4123 Status: Offline |
Beitrag 66756
[22. Januar 2005 um 19:42]
ich hab nen kollegen der macht im moment newn Jagdschein ich frage den mal wo der seinen schein her hat.
Mfg Fabian |
StefanW
Drechsel-Lehrling Registriert seit: Dez 2004 Wohnort: Otterfing Verein: Beiträge: 54 Status: Offline |
Beitrag 66904
[25. Januar 2005 um 12:37]
Bei mir war das heute ziemlich einfach.
Zuerst im Internet auf der Homepage meines Landratsamtes nachgesehen (http://www.landkreis-miesbach.de/index.phtml?start=1), dort auf "Das Landratsamt", dann "Verwaltungsgliederung" und im dortigen Baum "Öffentliche Sicherheit" gefunden. Dort stand dann auch schon, wer für "Innere Sicherheit, Waffen- und Sprengstoffrecht" zuständig ist. Dann gleich hingefahren und es gab sogar ein fertiges Formular für die Anforderung der Unbedenklichkeitsbestätigung - wenn auch für Wiederlader und Böllerschützen. Habe das Formular ausgefüllt und etwas "überarbeitet" (hinsichtlich des korrekten Sachverhaltes) und fertigt. Die Bescheinigung soll mir in den nächsten sechs Wochen per Post nebst Rechnung (35.- EUR) zugestellt werden. Das ist wirklich vorbildlich und echte Bürgernähe. Auch die Webseite verdient mein volles Lob. Allerdings bin ich der erste im Landkreis der so etwas für Modellraketenmotore benötigt und man ist dort der Meinung, dass ich den eigentlichen Berechtigungsschein nicht bei ihnen bekommen würde sondern in München, beim Gewerbeaufsichtsamt. Obwohl man in diesem Landratsamt durchaus den Schein für die Böllerschützen ausstellt. Ich glaube, da gibt es dann noch Abklärungsbedarf. Ich hoffe mal, dass der Beamte, der die Prüfung abnehmen wird, sich hoffentlich gerne unterstützend als Ansprechpartner für mein Landratsamt zur Verfügung stellen wird... Was nicht getestet ist, funktioniert auch nicht. (unbekannter Autor) |
icepic
SP-Schnüffler Registriert seit: Okt 2003 Wohnort: Schönaich Verein: Solaris-RMB e.V.;TRA #10579 L2;T2 Beiträge: 840 Status: Offline |
Beitrag 66972
[26. Januar 2005 um 12:37]
.....bei mir auch ohne grössere Probleme
Auch auf der Internet-Seite der Stadt geschaut.(Rubrik "Was beantrage ich wo"). Unter Waffen u. Sprengstoffangelegenheiten fündig geworden. Bei uns ist das Ordnungsamt zuständig, ein Anruf und abgeklärt ob die auch zuständig sind. Zunächst Unwissenheit, muss sich erst schlau machen, Rückruf.!!! Rückruf nach 15min, alles klar ich könne vorbei kommen. Habe ich nun heute gemacht, hat allles reibungslos geklappt. Hat Perso fotokopiert und sich die Daten aufgeschrieben und gesagt das ich die Unbenklichkeitsbescheinigung per Post zugesandt bekommen werde. Kaum war ich wieder Zuhause klingelt das Telefon. Das Ordnungsamt war dran, sie bräuchten noch den Lehrgangstermin. Ich hoffe dass es das war Uli Die Frage ob man den "neusten" PC hat, beantwortet man sich, wenn man links neben der SPACE-Taste schaut !!!! |
MKone
Mitglied Registriert seit: Mai 2004 Wohnort: Dormagen (Zwischen D und K in NRW) Verein: --- Beiträge: 491 Status: Offline |
Beitrag 67029
[27. Januar 2005 um 14:28]
Und schon hab ich das erste Problem... Der der dafür zuständig ist hat Urlaub bis 03.02.05 und seine Vertretung hat NULL Plan.
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StefanW
Drechsel-Lehrling Registriert seit: Dez 2004 Wohnort: Otterfing Verein: Beiträge: 54 Status: Offline |
Beitrag 67853
[08. Februar 2005 um 10:45]
Juhu,
meine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist eben per Post eingetroffen! Hat gerade mal zwei Wochen gedauert! So stelle ich mir Bürgernähe vor. Ein dickes Lob an das Landratsamt Miesbach. Gebühr: 35,79 EUR (70 DM) Was nicht getestet ist, funktioniert auch nicht. (unbekannter Autor) |
MKone
Mitglied Registriert seit: Mai 2004 Wohnort: Dormagen (Zwischen D und K in NRW) Verein: --- Beiträge: 491 Status: Offline |
Beitrag 67865
[08. Februar 2005 um 13:56]
Und auch ich war im Amt, hab jemanden gefunden der sich damit auskennt...
Der Antrag zu der Erklärung geht heute noch raus, allerdings kostet mich der Spass knapp 50 Euro. Und der Schein ansich, also nach dem Lehrgang, wird auch nochmal 130 Euro kosten, sagte er - aber erstmal abwarten.... |
StefanW
Drechsel-Lehrling Registriert seit: Dez 2004 Wohnort: Otterfing Verein: Beiträge: 54 Status: Offline |
Beitrag 67875
[08. Februar 2005 um 16:03]
Es wundert mich ein wenig, dass der gleiche Vorgang zu unterschiedlichen Gebühren führt.
Auf meiner Kostenrechnung steht, dass die Gebühr von 35,79 EUR (70.- DM) nach Nr. 29 Abschnitt I SprenKostV berechnet wird. Da könnte man auf die Idee kommen, dass die Kosten geregelt sind. Ich hab mal schnell mit Google nachgesehen und folgendes gefunden: In §1 heißt es: "Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Sprengstoffgesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage, sofern die Gebühr nicht gemäß § 2 nach dem Verwaltungsaufwand berechnet wird." In der Anlage SprenKostV: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_4/anlage_9.html ist unter "29. Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV" eine "Rahmengebühr" zwischen 70,- DM und 400,- DM angegeben. Offensichtlich haben die Behörden eine ziemliche Freiheit bei der Gebührenfestsetzung innerhalb des breiten Rahmens. Was nicht getestet ist, funktioniert auch nicht. (unbekannter Autor) |