Neil
99.9% harmless nerd
Administrator
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Hi,
wenn ich eine Flasche mit 1,5l volumen auf 10 bar aufpumpe, habe ich schon fast 20g Luft dadrin. also ist kein Platz mehr für das Wasser. Wie sieht es denn aus wenn das Ding als Sportgerät fungiert? Kitesurfer brauche ja auch keinen Pilotenschein für Manntragende Flugkörper.
Gruß
Neil
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
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maulwurf
Wasserträger
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halli hallo hallöle
bin total neu im geschäft und will mich erstmal rechtlich abklären, hab aber in diesem forum noch keine 100% antwort auf die gesetzlichen bestimmungen zum thema waras gefunden. kann mir jemand genau sagen wie schwer meine rakete sein darf wenn ich sie ohne irgendwelche extrascheine (t2?, aber das ganze wird ja nicht durch feststoffantriebe befördert...) hochjagen will, und vor allem: wo darf ich das alles machen? auch in nem stadtgebiet auf meinem privatgrundstück?
Sprache ist eine Waffe, halte sie Scharf! Kurt Tucholsky
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tiny-frog
PU-Meister
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Servus! So weit ich weiß, gibt es da noch kein konkretes Gesetz dafür, wohl auch deshalb, weil WaRas weitestgehend als Spielzeug abgetan werden (man könnte was das angeht von Glück sprechen). Somit kannst du die eigentlich überall fliegen lassen, aber wenn was passiert.... Das zahlt wohl keine Versicherung, wenn es da heißt: Flasche mit 10 Bar in Nachbars Fenster/Kopf geschossen . Es sollte also schon ein gewisser Abstand zu Zivilisation bestehen. Das ist aber NOCH dem gesunden Menschenverstand überlassen. Gruß, Andreas
"Es ist besser nichts zu tun, als mit aller Mühe nichts schaffen!" (chin. Sprichwort)
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MikeHB
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...aber "Spielzeug" darf nicht höher als 30 Meter fliegen...
VG Michael
"Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir)
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robby2001
Gardena Master of Rocketry
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N´abend!
Zweifellos bewegen wir und mit unseren Wasserraketen in einer rechtlichen Grauzone. Soweit ich das mit meiner geringen juristischen Fachkenntnis überschauen kann, müssen wir uns bei der Konstruktion einer Wasserrakete nur an die Druckkörperverordnung halten. Desweiteren gelten sicherlich gesetzliche Bestimmungen für den Modellflug: Flugmodelle mit über 5 Kg Startgewicht dürfen, soweit ich weiss, nur von Piloten mit entsprechender Ausbildung geflogen werden. Oder liege ich da falsch?
Bezüglich Flughöhe von Wasserraketen kann ich nur auf die im Handel frei erhältlichen Wasserraketen Shootinger, Kosmos, Rokit und co. verweisen. Mit denen ist es locker möglich, die 30 Meter-Marke zu knacken. Die Betriebsanleitung der Shootinger gibt den Startdruck mit max. 7 bar an. Das ergibt laut Simulator (und auch in der Realität!) eine Flughöhe von ca. 100 Metern.
Tja, was nu, wenn ich mit der Shootinger eine Fensterscheibe zerschieße? Zahlt das die Versicherung? Gute Frage!
Aber letzten Endes denke ich, dass Firmen, die Wasserraketen in D serienmäßig herstellen und vertreiben, sich auch vorher Gedanken bezüglich Gesetzgebung gemacht haben.
Gruß
ein etwas ratloser Robert
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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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@Robby: Das mit der "Shootinger" klingt ja nach einem wunderbaren Präzedenzfall, mit dem man mal einfach freundlich und (scheinbar) blauäugig zum Verkehrsministerium gehen sollte. Was ist das für ein Vogel? Wo bekommt man den? Wo finde ich dazu ein paar technische Daten?
Überhaupt (ich will jetzt nicht selber nachrechnen) - von welchen Impulsklassen reden wir bei euren WaRas denn so?
Gruß, Stefan
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robby2001
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Ja, in der Tat, ein prima Präzedenzfall! Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass die Hersteller bzw. Vertreiber von Wasserraketen sich nicht über die juristische Sachlage erkundigt haben. Ergo: was die dürfen, dürfen wir auch. Der Gesamtimpuls einer Wasserrakete kann ziemlich knackig sein. Meine rote Rakete (Bild unten) startet bei 12 bar. Das Drucktankvolumen beträgt ca. 5 Liter, die Wassermenge 1,7 Liter. Der Wasserraketensimulator druckt ein Schub-Zeit-Diagramm, mit dem sich der Gesamtimpuls berechnen lässt. Er beträgt z.B. bei der roten Rakete ca. 64 Ns. Das wäre wohl ein F-Motor von Aerotech. Also mehr als dreimal soviel wie ein D, wenn ich nicht irre. Gruß Robert Folgende Datei wurde angehängt:
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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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Hallo Robby,
schönes Teil, aber für eine Anfrage beim Ministerium leider zu groß. Ich brauche die Daten eines frei verkäuflichen Gerätes, welches (zumindest von der Flughöhe) noch nicht unter die LuftVO fällt, aber die 20g "Treisatz" des §16 LuftVO übersteigt. Lassen wir erst mal offiziell (er-)klären, was wir denn im Falle einer frei erhältlichen WaRa so unter Treibsatz zu verstehen haben. Vielleicht gibt es ja eine uns unbekannte Äquivalenzformel, die irgendwie einen Vergleich zu pyrotechnischen Raketenantrieben herstellt...
PS: Osnabrück? Da war ich doch dies Jahr schon mal. Schade, hätte man sich vielleicht treffen können...
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Speckknoedel
Wasserratte
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Ich weiß nicht ob ich gut finden soll, dass ihr bei einer offiziellen Stelle fragen wollt. Ich meine, was man nicht weiß macht einen nicht heiß. Erlaubt ist, was nicht verboten ist, wenn ihr versteht was ich meine... Auf der anderen Seite allerdings wärs gut mal was festes in der Hand zu haben, sollte mal ein Unfall geschehen, damit hinterher keiner sagen kann wir hätten nicht gefragt.
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht.
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robby2001
Gardena Master of Rocketry
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Moin!
@ Stefan:
Tja, da bieten sich die drei in D frei verkäuflichen Wasserraketen an:
- die Shootinger, - die Rokit, - die Kosmos-Wasserrakete
Es gibt vielleicht noch ein paar mehr, aber das sind die wichtigsten, denke ich.
Diese Raketen haben einen 1-1,5 Liter Tank, der mit ca. 7 bar aufgepumpt wird. Die Raketen werden - laut Betriebsanleitung - mit ca. 1/3 Wasser gefüllt (also wesentlich mehr als 20 g) und fliegen - laut Betriebsanleitung - bis zu 100 Meter hoch. Jede der drei oben aufgeführten Raketen eignet sich also dazu, sie mal unter den Arm zu klemmen und damit mal zum Ministerium zu stiefeln.
Eine offizielle Formel, mit der man die Daten auf Smoker umrechnen kann, kenne ich nicht.
Aber vielleicht sollte man keine schlafenden Hunde wecken, wie Speck schon sagt. Aber man könnte doch mal bei den Herstellern / Importeuren anfragen, wie das so juristisch geregelt ist.
Aber nochmal: Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Hersteller / Importeure sich nicht mit der juristischen Sachlage auseinandergesetzt haben. Finanzielle Forderungen infolge gerichtlicher Beschlüsse können ein Unternehmen doch mittlerweile in den Ruin treiben. Also wenn ich als Unternehmer schlau wäre, würde ich doch sicherstellen, dass ich auch verkaufen darf, was ich produziert habe.
Gruß, ein nicht wirklich schlauer gewordener Robert
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