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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 7639157
, European Model Flying Union gegründet; Kommentierung des LuftVO-Entwurfs durch den DAeC
[06. November 2016 um 21:33]
Die Bundeskommission Modellflug hat folgende Mitteilungen herausgegeben:
Zitat: Zitat: Der Entwurf der LuftVO weist einige Punkte auf, die insbesondere für uns Raketenflieger sehr kritisch sein können.
Oliver Geändert von Oliver Arend am 06. November 2016 um 21:34 |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639162
[07. November 2016 um 10:43]
"Die 20-g-Grenze bleibt weiterhin bestehen."
Hi, erstmal, vielen Dank an alle die sich einbringen um den Modellflug insgesamt in dieser schwierigen Lage zu unterstützen! Unabhängig davon, dass alle angesprochenen Punkte natürlich problematisch sind: "Die 20-g-Grenze bleibt weiterhin bestehen." --> eigentlich, wann, wenn nicht jetzt, wäre die Chance, dass die Verbände und Personen die eh mit dem Ministerium im Gespräch sind auch da auf eine Anpassung an das aktuelle Sprengstoffrecht dringen? Die 20g waren/sind doch mit Sicherheit nur in der Luftfahrtverordnung, weil das die alte Zahl aus dem Sprengstoffrecht war, und nicht weil 20g genau die entscheidende Marke aus Luftfahrtsicht wäre. Wenn nun eh so viel an der Verordnung geändert wird, wären da sicher Chancen gegeben eine Anpassung zu erreichen. Würde natürlich das Problem mit den 100 Metern und alles andere nicht verbessern, aber so lange es ausserhalb des kontrollierten Luftraumes stattfindet, wären dann P1-Flugtage bürokratisch viel viel einfacher, und auch ungefährdeter gegen die ansonsten evtl. anstehenden Gutachten etc. (!) Viele Grüsse, Dominik |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1496 Status: Offline |
Beitrag 7639163
[07. November 2016 um 16:07]
Zur 20-Gramm-Grenze:
Bei einer bestehenden Vorschrift nach dem Sinn zu fragen, kommt nach meiner Erfahrung einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes "nicht in den Sinn". Vorschriften haben die natürliche Eigenschaft, sich zu verselbständigen. Ein Beispiel: In Berlin ist es absolut verboten, Walnussbäume zu fällen. Warum? Es gab in der Kaiserzeit mal einen Hoflieferanten für Gewehrschäfte, und der hat zur Erhaltung seines Monopols dieses Fällverbot durchgesetzt. Die Grundlage und damit der Sinn ist längst entfallen; das Verbot besteht weiter. Fazit: Ich bin nicht so optimistisch, was die 20-Gramm-Grenze angeht. Und so gute Europäer, wie wir immer meinen, sind wir gar nicht! Nach dem Urteil des EUGH, das die Notwendigkeit einer erneuten BAM-Prüfung von in anderen EU-Ländern bereits zugelassenen pyrotechnischen Artikeln verneinte, kamen sofort Überlegungen auf, was man da tun könne ... Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7639164
[07. November 2016 um 16:08]
Ich hatte die genaue Formulierung des Entwurfs nicht mehr im Kopf, daher hier nochmal der Wortlaut der entsprechenden Stellen:
Zitat: Auf gut Deutsch (vereinfacht):
Oliver Geändert von Oliver Arend am 07. November 2016 um 16:09 |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639167
[07. November 2016 um 16:57]
Hi,
naja, klar geht es erstmal um Schadensbegrenzung, und die 100m sind so oder so ein Problem für den Modellflug (nicht nur Raketen, Fläche eigentlich noch viel mehr!). Wer weiss was die sich dann einfallen lassen was man alles tun muss um den "Führerschein" zu bekommen! Jedoch, schlechter werden kann es wohl kaum, nur weil in den Gesprächen die die Verbände nun führen auch mal auf die aktuellen 150 Gramm hingewiesen wird. Und ja, selbst wenn der Führerschein bleibt, und wir den dann halt alle machen müssen, dann wäre es irgendwie schon eine "Entschädigung" wenn dann ohne jedesmal eine extra Aufstiegserlaubnis beantragen zu müssen auch ein Start im E-Bereich möglich wäre! Also, eigentlich nur Argumente dafür, das in die Diskussion einzubringen, oder? Frage ist nur, hat irgendjemand aus dem Modellraketenbereich überhaupt die passenden Kontakte und kann die zeitnah aktivieren? Viele Grüsse, Dominik |
Trevize
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2008 Wohnort: nahe Gö Verein: Solaris, TRA (L1), AGM Beiträge: 929 Status: Offline |
Beitrag 7639168
[07. November 2016 um 19:41]
Bei Flughöhen unter 30 m greift die LuftVO auch nicht , wenn ich das richtig sehe? Dann gäbe es noch eine zweite erlaubnisfreie Variante:
- über 20 g Treibstoffmasse und bauartbedingte Flughöhenbegrenzung unter 30 m. siehe http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html Richtig? Geändert von Trevize am 07. November 2016 um 19:44 |
Oliver Arend
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Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 7639171
[07. November 2016 um 21:39]
Hagen, 100 %-ig sicher bin ich mir da nicht, weil die 30 m möglicherweise nur für Nr. 11 gelten, und nicht für Nr. 9 Flugmodelle (ich sehe kein "und" zwischen Nr. 10 und Nr. 11). Und im Zweifelsfall sind unsere Raketen vielleicht doch Flugmodelle.
Dominik, die Raketenflieger sind vertreten durch den Sportausschuss Raketenmodelle in der Bundeskommission Modellflug, die wiederum dem Deutschen Aero Club angehört. Dieser ist Mitglied im DOSB und somit anerkannter Ansprechpartner der Legislative und der Exekutive in Belangen des Luftsports, also auch des Modellflugs oder des Raketenmodellsports. Innerhalb des Sportausschusses werde ich hin und wieder gebeten, die Sicht der Experimentalraketen darzustellen, diese fließt dann in die entsprechenden Stellungnahmen mit ein. Kritisch ist hier nicht so sehr, dass man überhaupt einen Kontakt hat, sondern die z. T. unrealistisch kurzen Kommentierungsfristen und natürlich die Frage, ob die Einwände der Verbände in Berlin überhaupt Gehör finden. Glücklicherweise gibt es einige sehr erfahrene und kompetente Kollegen im Sportausschuss, die die Formulierungen und Argumentationen "behördentauglich" machen. Oliver |
Trevize
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2008 Wohnort: nahe Gö Verein: Solaris, TRA (L1), AGM Beiträge: 929 Status: Offline |
Beitrag 7639172
[07. November 2016 um 21:56]
Ich dachte auch eher an sowas: https://en.wikipedia.org/wiki/Anvil_firing und verspreche, den Thread jetzt nicht mehr vollzumüllen. Aber der Vergleich macht einfach zu schön die Unsinnigkeit der geplanten, teils auch der aktuellen, Regelungen klar... |
DKE150
Anzündhilfe Registriert seit: Okt 2015 Wohnort: Verein: AGM Beiträge: 29 Status: Offline |
Beitrag 7639173
[07. November 2016 um 22:05]
Ok, das klingt ja durchaus nach guter Koordination! Ob etwas Früchte trägt, das ist sowieso immer erst hinterher klar. Aber wie gesagt, schlimmer wird es kaum werden dadurch dass man auf Defizite hinweist. Danke den Beteiligten nochmal, und hoffen wir, dass am Ende wirklich nicht nur Verschärfungen, sondern auch die ein oder andere Verbesserung herausspringt!
Im konkreten Fall kam ich halt darauf, weil die 150 vs. 20 Gramm irgendwie ziemlich logisch wären, und im Gesamtpaket eine Kleinigkeit (die man vielleicht nur ansprechen müsste). Für kleinere Raketen-Veranstaltungen aber dann eventuell richtig gut, weil sie der Gefahr der geforderten aufwendigen Gutachten einige Schärfe nehmen würden (die 100m-Thematik mal aussen vor, die ist eh ein Problem, klar). "Schadensbegrenzung" und dieses Thema schließen sich also nicht aus, imho ganz im Gegenteil... Geändert von DKE150 am 07. November 2016 um 22:14 |