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Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 92804
, Erlaubnis nach §27 SprengG (T2-Schein): Formulierungshilfe
[02. Januar 2006 um 16:16]
Hallo Freunde,
da wir ja nun durch Ernst's Vorarbeit mit den BC-Motoren und bald via EU-Zulassung auch anderer Hersteller wiederladbare Raketenmotoren in "diesem unseren Lande" verwenden können, hatte ich vor Kurzem mit Innenministerium und BAM beratschlagt, wie man am besten den dafür passenden Text für die Erlaubnisse abfassen sollte. Wie die Erfahrung der Vergangenheit zeigt ist es ja leider nicht immer sichergestellt, dass die ausgestellte Erlaubnis auch wirklich das enthält, was wir als Raketenleute benötigen. Der folgende Wortlaut wurde von Herrn Dr. Eckard von der BAM im Herbst '05 schon mal bei einem Treffen der Landessicherheitsbehörden vorgestellt und fand allgemeine Zustimmung. Wir können uns also bei T2-Kursen und Änderungen bzw. Verlängerungen der Erlaubnisse darauf beziehen und den Sachbearbeitern in den Ämtern diesen Textvorschlag vorlegen: Abteilung I. Umgang, Verkehr und Verbringen von/mit Raketenmotoren gemäß Anlage III zum SprengG, Raketenmotoren der Klasse T2, Treibladungen/Treibsätze für Raketenmotore, NC- und Schwarzpulver sowie elektrische und pyrotechnische Anzündmittel. Abteilung II. Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: 1) Der Umgang wird beschränkt auf das Aufbewahren, Verwenden und Vernichten. 2) Das Verwenden beinhaltet das Wiederladen von dafür vorgesehenen Raketenmotoren ausschließlich mit den vom Hersteller freigegebenen Treibladungen/Treibsätzen. 3) Der Umgang umfaßt nicht das Herstellen und Wiedergewinnen von in I. genannten Stoffen und Gegenständen. 4) Der Verkehr wird beschränkt auf das Erwerben und Überlassen an andere berechtigte Personen. 5) Die vorgenannten Tätigkeiten mit den unter I. genannten Stoffe und Gegenstände dürfen nur im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb ausgeübt werden. Abteilung III. Die Lagerung der unter I. genannten Stoffe und Gegenstände darf mit Ausnahme der Kleinmengenregelung nach Anlage 6 der 2. SprengV nur in behördlich genehmigten Lagern erfolgen. Wird die Kleinmengenregelung in Anspruch genommen, so ist die Sprengstofflagerrichtlinie 410 zu beachten und einzuhalten. In der Tabelle in Anschnitt I lasst ihr euch dann noch die benötigten Mengen Raketenmotoren, Treibladungen/Treibsätze, Schwarz-/NC-Pulver und Anzündmittel eintragen. Fasst dabei die Mengen nicht zu knapp, sonst müsst ihr zwischendurch nochmal (kostenpflichtig) aufstocken lassen. Geändert von Stefan Wimmer am 02. Januar 2006 um 16:57 It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Hansi
Epoxy-Meister Registriert seit: Sep 2004 Wohnort: Braunschweig Verein: Beiträge: 301 Status: Offline |
Beitrag 92806
[02. Januar 2006 um 16:46]
Abteilung II.
Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: Da fehlt ein d Mal eine gute Nachricht. Jetzt fehlt mir nur noch der T2 Schein. Von uns allen bleibt nur Asche über. Ein Beitrag von Hans-Jürgen Sasse |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 92808
[02. Januar 2006 um 16:57]
Danke, hab's korrigiert.
It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
MikeHB
Lounge-Control-Officer
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Beitrag 92813
[02. Januar 2006 um 21:35]
Moin Stefan.
Danke für Deinen Textvorschlag. Zitat: Kannst Du das bitte mal ein wenig ausführlicher erläutern? Wird in D-Land die CE-Zulassung nun grundsätzlich anerkannt? Und ab wann? Ich denke, ich bin da nicht der einzige mit "ausfühlichem Erklärungsbedarf". VG Michael "Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir) |
Rolli
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Halberstadt Verein: AGM TRA#09555 L2, T2 Beiträge: 3018 Status: Offline |
Beitrag 92826
[03. Januar 2006 um 00:30]
Zitat: ich habe da im Text ein Problem mit dem "verbringen" Das wird meiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt. Oder sehe ich das nicht richtig? Ciao, Rolli |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 92847
[03. Januar 2006 um 17:47]
Moin,
ich hatte letzte Woche auch ein Telefonat mit Herrn Dr. Eckart bezüglich CTI und CE Zeichen, etc. Wenn ein Motor/Reload ein CE Zeichen mit Prüfnummer hat, bedarf es keiner BAM-Zulassung für die Verwendung! Die Motoren können (natürlich nur mit entsprechender Erlaubnis nach §7 oder §27) gekauft, gelagert und verwendet werden, sofern andere gesetzliche Bestimmungen dadurch nicht verletzt werden (also Aufstiegserlaubnis beantragt wurde, etc.). Das ist doch mal was oder? Darauf hab ich an Silvester einen getrunken! cheers Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 92848
[03. Januar 2006 um 17:56]
Zitat: Wo genau ist da dein Problem, Rolli? In Abteilung I ist doch Verbringen drin... Grüsse Oli4 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Rolli
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Halberstadt Verein: AGM TRA#09555 L2, T2 Beiträge: 3018 Status: Offline |
Beitrag 92849
[03. Januar 2006 um 18:24]
Zitat: ja klar, aber in Abteilung II Zitat: wird es meiner Meinung nach wieder herausgenommen. Vielleicht sehe ich das zu eng, aber nach der Beschränkung darf ich nur den Motor am Flugtag kaufen und an andere berechtigte Personen überlassen....? Wenn da meine Bedenken nicht stimmen, vergesst die Zeilen. Ciao, Rolli |
Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 92852
[03. Januar 2006 um 18:58]
Ja, telefoniert... kannst Du Dir das bitte schriftlich geben lassen und an uns alle verteilen?
Oliver |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 92857
[03. Januar 2006 um 21:21]
Zitat: Hallo Rolli, nicht päpstlicher sein als der Papst! Du scheinst da zwei Dinge durcheinanderzuwerfen, die nichts miteinander zu tun haben. "Verbringen" bezeichnet wenn Du einen in D legalen (also per BAM oder EU-Zulassung erlaubten) Motor in den Bereich der Gültigkeit des dt. SprengG bringst (z.B. durch Einfuhr). Siehe die Definition im SprengG. "Verkehr" lässt sich grob mit "Handel" übersetzen (wobei Du keine Gewinnerzielungsabsicht haben darfst, sonst brauchst Du eine Erlaubnis nach §7 SprengG oder müsstest z.B. Mitarbeiter von Oli4 sein und eine Befähigung nach §20 SprengG haben). Alle Klarheiten beseitigt? It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |