Oliver Arend
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Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob man evtl. im Gegensatz zu einer Flugplatzzulassung eine personenbezogene T2-Starterlaubnis erlangen kann?
Meine Vorstellung war, dass man innerhalb eines Landkreises, Reg.-Bez. oder sonsteiner Verwaltungseinheit auf irgendeinem Gelände (Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt) T2-Raketen starten lassen könnte, evtl. mit etwas strengeren Auflagen als bei einem zugel. Flugplatz (kleinere Massen und Flughöhen) - das würde sich z.B. anbieten, um in der Nähe des Wohnortes auf verschiedenen Feldern fliegen gehen zu können, und seien es nur kleine Modelle bis 1 kg Startgewicht mit einem Held 5000-Cluster o.ä., oder dass man auch mal zweistufig fliegen darf, ohne dass man groß vorher was anmelden muss. (Wetterabhängigkeit!)
Oliver
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Stefan Wimmer
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Zitat: Original geschrieben von Oliver Arend Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob man evtl. im Gegensatz zu einer Flugplatzzulassung eine personenbezogene T2-Starterlaubnis erlangen kann?
Ach Oliver, schau' doch einfach mal in die LuvtVO, §16 (siehe unten) Den Antrag stellen kann eine natürliche (Du) oder juristische Person (z.B. ein Verein), aber in allen Fällen muß ein Aufstiegsort (heutzutage am besten in Form von ICBM-Koordinaten (Long./Lat.) angegeben werden. Folgende Datei wurde angehängt:
It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
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Oliver Arend
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Ja, hast Du Recht. Aus ebd. Grund gibt es solche personenbezogenen Genehmigungen wohl nicht...
Schade eigentlich. Also doch den § 16 komplett umschmeißen und die 20 g Regel ändern (und die Stelle, die in der LuftVO nicht steht, aber wer weiß wo, dass man für mehrmotorige Flüge auch eine Genehmigung braucht).
Die VO ist vom März 1999 und hat ihre letzte Änderung erst im Dez. 2001 erfahren, wir können also nicht unbedingt auf Mitwirkung in einer baldigen Umarbeitung hoffen... Oder sagt das Verkehrsministerium was anderes?
Oliver
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Herbert
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Hallo Oliver, es wird wirklich Zeit, daß Du zum Fachkundelehrgang nach Roggden kommst. Da werden die meisten Deiner Fragen beantwortet werden können. Alles hier im Forum zu behandeln, wäre zu aufwändig.
Aber ich finde es gut, wenn sich jemand um die Vorschriften kümmert, denn das ist unter uns Raketenmodellbauern leider nicht die absolute Regel.
Herbert
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Oliver Arend
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Michael Witthaus hat auf dem T2-Lehrgang vorgestellt, wie er selbst so eine allgemeine Aufstiegserlaubnis bekommen hat. Ich plane dies auch im Raum Göttingen zu machen, und werde über meine Erfahrungen berichten.
Oliver
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Kai A.
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Ich werde das auch machen und ebenfalls berichten!
Gruß,
Kai
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Oliver Arend
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Ich habe eben mit der Sachbearbeiterin in Braunschweig telefoniert, und sie sagte die Genehmigung müsste nur noch geschrieben und mir im Laufe der nächsten Woche zugeschickt werden. Wie das dann genau aussieht (Auflagen für Anmeldungen usw.) schreibe ich Euch dann.
Oliver
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Herbert
Epoxy-Meister
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Also war der T2-Lehrgang doch zu etwas nützlich. Herbert
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Kai A.
Moderator
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Zitat: Original geschrieben von Herbert Also war der T2-Lehrgang doch zu etwas nützlich.
Herbert
Das war er ohnehin! Kai
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Andreas H.
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Zitat: Ich habe eben mit der Sachbearbeiterin in Braunschweig telefoniert, und sie sagte die Genehmigung müsste nur noch geschrieben und mir im Laufe der nächsten Woche zugeschickt werden. Wie das dann genau aussieht (Auflagen für Anmeldungen usw.) schreibe ich Euch dann.
Hi Oliver, wie sieht es denn aus mit der personenbezogenen Aufstiegserlaubnis? Gruß Andreas
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